Übernimmt Jobcenter Fahrtkosten zur arbeit?

8 Antworten

Übernimmt das Jobcenter dafür auch noch die Fahrtkosten ?

Nein.

Warum auch ?

Diese Kosten sind Werbungskosten und gehören in Deine Steuererklärung.

Tina2012  11.07.2014, 10:23

mit grenzenloser Ahnungslosigkeit sollte man keine Antworten geben!

Bei einem Minijob der pauschaliert wird taucht das nicht in der Steuererklärung auf!

100,- Euro pro Monat und du musst dafür täglich 20 bis 30 Kilometer fahren? Was ist denn das für ein Mist? Da musst du doch am Ende noch draufzahlen. Oder hast du dich verschrieben und meinst 450,- Euro Job?

wunderkind25 
Fragesteller
 11.07.2014, 09:50

nein das ist erst mal auf 100€ Basis und wenn ich den 34a fertig habe werde ich festeingestellt und verdiene dafür entsprechend deswegen frag ich ja ob mir Fahrtkosten für den Weg zu stehen

GoetheDresden  11.07.2014, 10:08
@wunderkind25

Was ist der 34a? Nicht jeder ist hier Jobcenter-Kunde und kennt diese Abkürzungen.

wunderkind25 
Fragesteller
 11.07.2014, 10:22
@GoetheDresden

Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung. Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert.

Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird nur durch die IHK durchgeführt und stellt die grundsätzliche Voraussetzung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe dar. Für Sicherheitspersonal sind hier 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorgesehen, Gewerbetreibende im Bewachungsgewerbe müssen 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolvieren. Am Ende gibt es einen Multiple Choice Test. Die Unterrichtung wird unter anderem für folgende Tätigkeiten benötigt[1]:

Objekt- und Werkschutz Streifendienst Geld- und Werttransport Sicherheitskurierdienste Empfangsdienst im Objektschutz, siehe auch Pförtner Veranstaltungsschutz (z.B. Ordnertätigkeiten) Personenschutz Ermittlungsdienst

Tina2012  11.07.2014, 10:24
@wunderkind25

Anständige Firmen bezahlen nicht nur den 34a sondern auch die Leute vorher schon und stellen sie auch ein!

GoetheDresden  11.07.2014, 11:13
@Tina2012

Also Wunderkind bekommt 100,- Euro für einen Minijob in der Wachschutz-Branche und hat keinerlei Sicherheiten, dass auch tatsächlich eine Festanstellung erfolgen wird? Oder wie jetzt?

Und der Wachschutz ist ja schon ein extrem mies bezahlter Job! Die stehen sich dort stundenlang die Beine in den Bauch und passen auf Werte und Güter auf und bekommen dafür nur einen Hungerlohn. Unglaublich.

Ich habe einen minijob (100€ Basis) und muss täglich 20-30 Kilometer


Die Fahrtkosten sind Deine Sache ... die gehen von den 100,00 Euro ab ... die im übrigen auch nicht angerechnet werden ..

frodobeutlin100  11.07.2014, 17:11

PS: habe gerade gesehen, dass es Bewachungsgewerbe ist ..... da gibt es einen Mindestlohn der zu zahlen ist .... je nach Bundesland verschieden .... vielleicht solltest Du mal rechnen, ob das mit den 100,00 Euro so passt ....

Warum sollte es das tun?

casala  11.07.2014, 09:59

weil es ansprüche und zuschüsse gibt.

dolle antwort und soo hilfreich !?!?

TreudoofeTomate  11.07.2014, 11:21
@casala

Beides gibt es eben bei der Konstellation nicht. Also pssst...!!

Wenn du nur einen Minijob hast,dann steht dir nichts zu !

Dafür hast du deinen Grundfreibetrag von 100 €.

Wie kann man so einen Nebenjob annehmen,wenn man nur 100 € verdient und 20 - 30 km fahren muss,das steht doch in keinem Verhältnis und ob du danach fest angestellt wirst,steht auch noch in den Sternen oder hast du das schon schriftlich.

Arbeitsauwendungen wie Fahrkosten,kannst du bei einem Minijob erst ab 400 € geltend machen,das aber nur,wenn du im Monat mehr als 70 € zahlen müsstest.

Denn wie gesagt,die 100 € Grundfreibetrag sind für diese Kosten gedacht und in diesen 100 € sind 30 € Versicherungspauschale enthalten,die werden von diesen 100 € abgezogen und so kommen diese 70 € zustande.

Erst wenn diese 70 € verbraucht sind,stünde dir der Übersteigende Betrag als extra Aufstockung zu deinen Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll zu.