recht auf abfindung bei minijob?

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Wann hast Du denn die Kündigung erhalten? Nach 13 Jahren hast Du eine Kündigungsfrist von fünf Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Wenn Du die Kündigung erst im Februar erhalten hast, kann der AG Dir erst zum 31. Juli kündigen. Vorraussetzung, es gibt keine andere Kündigungsregelung im Arbeitsvertrag)

Abfindungen sind im Gesetz nicht vorgesehen. Diese gibt es i.d.R. wenn ein AG einen Kündigungsschutzprozess verhindern will (wird wohl bei Dir keine Rolle spielen da es sich wahrscheinlich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt, Teilzeit- und Minijob werden hier aufgerechnet) oder auch eine lange Kündigungsfrist vermeiden möchte (dann gibt es einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Datum der oft mit einer Abfindung verbunden ist). Weiter legt oft ein Arbeitsrichter im gerichtlichen Verfahren eine Abfindung fest oder schlägt sie in der Güteverhandlung vor (auch das wird bei Dir ausscheiden).

Wenn Du die Kündigung erst jetzt bekommen hast, kannst Du (falls es ein Kleinbetrieb ist) zwar nicht gegen die Kündigung selbst klagen, wohl aber dass die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 BGB nicht eingehalten wurde. Dazu hast Du drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit. Verpennst Du das oder die Zeit ist schon abgelaufen, gilt die Kündigung wie geschrieben obwohl sie nicht rechtens ist.

Hast Du noch Zeit zur Klage, rede mal mit Deinem Chef. Weise ihn auf die falsche Kündigungsfrist hin (falls das zutrifft) und auf Deine Klagemöglichkeit. Vielleicht könnt Ihr Euch dann auf einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Datum, verbunden mit einer Abfindung, einigen

Hexle2  19.11.2015, 03:47

Danke fürs Sternchen

es gibt kein verbrieftes recht auf eine abfindung. allerdings wird sie oft dann vereinbart oder sogar von einem gericht verhängt, wenn eine kündigung zu unrecht erfolgte, aber das vertrauensverhältnis nicht mehr intakt ist.

in betrieben mit betriebsrat wird bei betriebsbedingten entlassungen immer ein sozialplan ausgehandelt, bei dem alle zu entlassenen eine abfindung erhalten.

es kommt eben darauf an, warum du gekündigt worden bist. falls es von deiner seite zweifel an der rechtmäßigkeit gibt, erhebe innerhalb von 3 wochen nach zugang der kündigung eine klage beim zuständigen arbeitsgericht. es könnte aber sein, dass deine apotheke zu den sog. kleinbetrieben zählt, bei denen einige bestimmungen des kündigungsschutzgesetzes nicht greifen. trotzdem darf eine kündigung auch in kleinbetrieben nicht wahllos und aus willkürlichen gründen erfolgen.

KevinT1 
Fragesteller
 02.03.2015, 00:11

danke an alle. in dem kündigungsbrief steht drin das ich aus betrieblichen grund gekündigt wurde was heißt das genau?

siola55  02.03.2015, 06:30
@KevinT1

Dann gibt es z.B. keine Sozialauswahl bei den Kündigungen...

Hallo,

es gibt keinen Anspruch auf Abfindung, diesen kann es nur dann geben wenn der Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweist.

Eine Abfindung dient dazu Rechtsmittel zu verhindern, nehme ich diese auf Angebot des Arbeitgebers in Anspruch, verzichte ich damit auf Rechtsmittel. Lege ich diese dann doch ein, ist eine Abfindung hinfällig, dann kann es nur noch darum gehen ob eine Kündigung rechtens ist oder nicht, ob eine Wiedereinstellung verlangt werden kann oder nicht oder wie man sich im anderen Fall finanziell einigen könnte. An einer Kündigung mit einer entsprechenden Kündigungsfrist ist aber nichts einzuwenden, wenn die Formen gewahrt werden.. das sollte sich nun auch beim letzten Arbeitgeber rumgesprochen haben. Greift das Kündigungsschutzgesetz nicht (Betriebsgröße) ist es nicht einmal erforderlich einen Grund zu nennen.

Was glaubst du denn weshalb dir eine Abfindung zustehen würde ?

Offensichtlich ist deine Kündigung ok. Und das man auch gekündigt werden kann ist Bestandteil im Arbeitsvertrag ubd im Arbeitsrecht.

Eine Abfindung wird gezahlt wenn man jemanden loswerden will, der aber auf Grund seines Vertrages noch bleiben könnte.

Die Abfindung soll dem Arbeitnehmer eine Zeitlang den gewohnten Lebens -Rythmus gewährleisten.

Es wäre nicht in Ordnung wenn der Arbeitnehmer früher geht obwohl er nicht muss und dann sofort einen sozialen Abstieg erlebt.

Allerdings werden Abfindungen als Einkommen bewertet. Wird also beim Arbeitsamt berücksichtigt und muss auch versteuert werden.

Auf jeden Fall müssen da schon wirklich wichtige Gründe vorliegen

Hey KevinT1,

da findest du in der minijob-zentrale.de Hinweise und Infos unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Arbeitsrecht usw.

wie z.B. bei Sonderzahlungen: Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung oder Gratifikation (z. B. Weihnachtsgeld oder zusätzliches Urlaubsgeld) besteht nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung oder arbeitsvertraglichen Vereinbarung ergeben. Hieraus geht auch hervor, unter welchen Voraussetzungen eine Anspruch besteht und in welcher Höhe Zahlungen zu leisten sind.

Analog dürfte die Regelung bei einer evtl. Abfindung sein - also einfach mal nach dem Tarifvertrag fragen...

Gruß siola