Rückzahlung beim Minijob mit Hartz4?

5 Antworten

Sie muss dem Jobcenter nur mitteilen, dass der erste Lohn im Folgemonat gezahlt wird, dann steht ihr im ersten Arbeitsmonat noch die volle Leistung zu.

Biestmasterv 
Fragesteller
 08.10.2018, 11:45

und wenn der lohn immer wechselnd ist, mal verdient sie zb nur 150 , mal 400. deswegen wollte sie lieber das geld am 15ten dann zurück bezahlen

DerHans  08.10.2018, 11:51
@Biestmasterv

Das muss man auch mitteilen. Dann wird die Leistung für 6 Monate festgesetzt und man muss hinterher abrechnen und evtl. etwas erstatten.

Biestmasterv 
Fragesteller
 08.10.2018, 11:54
@DerHans

könnten sie ein beispiel geben?

markusher  08.10.2018, 11:54
@DerHans

nein in dem fall wird es individuell monatlich berechnet. da es eienn unterschied macht ob jemand 150 euro hat oder 400 und somit kein vernünftiger durchschnitt gebildet werdne kann, der nicht zu lasten des he wäre.

DerHans  08.10.2018, 11:55
@markusher

So ist das auch möglich. Allerdings muss man dann in jedem Monat die Abrechnung einreichen und sie wird im Folgemonat berücksichtigt.

markusher  08.10.2018, 11:56
@DerHans

nein sie wird nicht im folgemonat berücksichtigt, sondern im laufenden monat. man muss doch eh jeden monat seine unterlagen im jc einreichen.

Biestmasterv 
Fragesteller
 08.10.2018, 12:05

also kann man doch zb die vollen leistungen bekommen und dann am 15ten das geld was zuviel war zurück bezahlen?

DerHans  08.10.2018, 13:01
@Biestmasterv

Wenn ab dem 2. Monat am 15. feststeht wie viel sie verdient hat, kann das ja mit der nächsten anstehenden Zahlung verrechnet werden.

Biestmasterv 
Fragesteller
 08.10.2018, 13:01
@DerHans

Oder so. Also nicht rückwirkend

So wie du dir das vorstellst funktioniert es evtl.bei Beschäftigungsaufnahme, aber ganz sich nicht dauerhaft !

Angenommen man würde am 01.11.2018 einen 450 € beginnen, diese auch verdienen und im Folgemonat zum 15. ohne Abzüge aufs Konto bekommen, dann stünde einen für den Monat Oktober noch das volle ALG - 2 zu, weil hier das sogenannte Zuflussprinzip zur Anwendung kommt.

Für den Monat November hätte man dann einen formlosen schriftlichen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen können und nach Erhalt des Einkommens die Einkommensbescheinigung / Kontoauszug beim Jobcenter vorlegen, dann würde man anhand des Bruttoeinkommens die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnen und diese dann theoretisch vom Nettoeinkommen abziehen.

Dies würde dann das anrechenbare Einkommen ergeben und das wäre dann auf formlosen schriftlichen Antrag in Raten ans Jobcenter zurückzuzahlen bzw.die Rate würde evtl.gleich von der zustehenden Aufstockung abgezogen.

Bei unterschiedlichem monatlichen Einkommen müsste es jeden Monat nachgewiesen werden, dann würde das Jobcenter in der Regel ein Durchschnittseinkommen annehmen, wird weniger verdient gibt es nach Einreichen der Nachweise den Differenzbetrag zeitnah nachgezahlt und bei höherem Einkommen erfolgt dann zeitnah eine Rückforderung.

man wird einen betrag nehmen, der im durchschnitt verdient wird u. nach abzug der freibeträge alg2 nur noch ergänzend zahlen. sie wird keine vollen leistungen mehr bekommen, um eben überzahlungen zu vermeiden.

hier muss kein schreiben aufgesetzt werden, sondern deine bekannte sollte persönlich vorsprechen, wenn sie etwas möchte. weiterhin muss sie kopie des kontoauszuges und lohnschein monatlich einreichen.

Ihr müsst jede Lohabrechnung (monatlich) ans Jobcenter schicken. Daraufhin wird jeden Monat ein neuer Bescheid erstellt und abgerechnet.

Zurück überwiesen wird da nichts. Zu viel erhaltenes wird im Folgemonat vom Jobcenter verrechnet/abgezogen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Biestmasterv 
Fragesteller
 08.10.2018, 11:43

es wurde schon im aktuellen bescheid mit 450 angerechnet aber die bekommt sie noch nicht. jetzt wollten wir ein schreiben aufsetzten das die leistung ganz bezahlt wird und sobald das geld aus dem Minijob da ist, das jobcenter nach einreichung des lohnstreifens uns eine rückzahlungs bzw rückforderung zu sendet und sie das geld was quasie zuviel war zurück überweist

Totalausfall  08.10.2018, 11:44
@Biestmasterv

Nein, so läuft das nicht. Das was sie zuviel erhalten hat, wird ihr nächsten Monat abgezogen.

Totalausfall  08.10.2018, 11:49
@Totalausfall

Und falls ihr zuviel angerechnet/abgezogen wurde (wie du schreibst die vollen 450) gibts den Fehlbetrag nachdem die Lohbescheinigung vorgelegt wurde innerhalb weniger Tage aufs Konto.

Es gilt das Zuflussprinzip. Am Tag der Fälligkeit der Januar-Leistung hat noch kein Zufluss stattgefunden.