Ausbidungsbetrieb übernimmt Fahrtkosten nicht?

4 Antworten

Der Ausbildungsbetrieb muss Die die Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildung (inkl. Übernachtungskosten bei mehrtägigen Kursen) ersetzen (§§ 15 BBiG, 670 BGB).

Dies kann geschehen:

0,30 € pro km pauschal

oder

die tatsächlich anfallenden Kosten

In Tarifverträgen (sofern einer für Dich greift) ist meist eine pauschale Erstattung von 0,30 € verankert oder die Erstattung nur bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (wie z. B. im Öffentlichen Dienst).

Du solltest weiter an der Maßnahme teilnehmen und solltest dann dem Ausbildungsbetrieb die Kosten in Rechnung stellen; ggf. ist der Betrag dann einzuklagen, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht zahlt..

ggf. sollte die zuständige IHK/Handwerkskammer informiert werden, damit sie interveniert (auch der Betriebsrat, sofern es einen gibt, kann eingeschaltet werden)

Ist das der einzige externe überbetriebliche Ausbildungsteil? Wurde das schon einmal bezahlt?

Vielleicht sollte man solche Themen nicht drei Tage vor Beginn solcher Massnahmen mit dem Chef „klären“ wollen. Immerhin hat er jetzt auch Weihnachtsstress!

Da es offenbar klar ist, dass er diese Kosten übernehmen muss, solltest du dich nicht zu sehr stressen. Einfach hinfahren und die dortigen Arbeiten erledigen. Alles andere wird später geklärt. Allerdings haben auch du und deine Eltern den Vertrag Vertrag unterschrieben. Damit waren dies Fragen, die man bei Vertragsabschluss hätte klären können und sollen!

Hinfahren und ihm nach der Beendigung der Maßnahme schriftlich zur Übernahme deiner Fahrtkosten auffordern. Lehnt er ab, schalte einen Rechtsanwalt ein.

Eine andere Möglichkeit ist, sich die Abmahnung geben zu lassen und dagegen zu klagen - dann wird der Richter dem Ausbilder sagen, dass die Abmahnung zu Unrecht erteilt wurde, und dass er die Fahrtkosten zu erstatten hat.

Das Problem ist nur, dass es (im einem zu beantragenden Eilverfahren) schnell gehen muss, denn wenn das Arbeitsgericht sich Zeit lassen würde, würde er wohl wichtige Ausbildungsinhalte versäumen.

Ich persönlich würde nicht in Vorlage treten, weil ich mich nicht dem späteren Vorwurf aussetzen würde, die Regelung eine Zeit lang akzeptiert zu haben. Deshalb rate ich zu einer schnellen Klärung.

Lösungsvorschlag:

° Als erstes würde ich zur zuständigen IHK bzw. HWK gehen und mit dem dortigen Ausbildungsberater sprechen. Manchmal reicht schon dessen Anruf beim Ausbilder, um die Sache zu klären.

° Funktioniert das nicht, würde ich eine  Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht buchen, und ihn veranlassen, dem Ausbilder einen klärenden Brief zu schreiben. Das mag zwar eine Gebühr kosten, aber das wäre mir die Sache wert.