Wie viel zieht das Jobcenter ab?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt darauf an was du Brutto verdienst und dann Netto auf dein Konto bekommst.

Ab 15 geltend die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll , dass wären vom Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also 450 € Brutto verdienen, dann läge dein Freibetrag bei 170 €, bekommst du diese 450 € dann ohne Abzüge aufs Konto blieben nach theoretischem Abzug der 170 € Freibetrag 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen, um diesen Betrag würde sich dann der ALG - 2 Bedarf mindern.

Bei Kindern würde das Einkommen nur auf deren eigenen Bedarf angerechnet, eine Ausnahme gibt es da nur beim Kindergeld was die Eltern fürs Kind bekommen, wenn das Kind dann zur eigenen Bedarfsdeckung das Kindergeld nicht bzw.nur noch teilweise benötigen würde, dann würde der nicht mehr benötigte Teil bzw.max.das volle Kindergeld wieder zum Einkommen eines Elternteils und nach evtl.Berücksichtigung von z.B. 30 € Versicherungspauschale auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Das Kind würde dann auch unter 25 nicht mehr zur BG - der Eltern gehören.

280 euro mindern deinen bedarf als anrechenbares einkommen, 170 euro sind freibetrag

350 € werden zb an anderen lesitung ca abgezogen wen man wirklcih 450€ verdint bzw sind da maximal 170 € Anrechnungsfrei!

Du kannst 170 Euro behalten.

Danke!