Tüv-Gutachten: TÜV-Teilegutachten nach §19.3

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Bei Anbauteilen mit einem Teilegutachten ist GRUNDSÄTZLICH und AUSNAHMSLOS IMMER einer Änderungsabnahme machen zu lassen.

Lies Dir doch mal bitte den ersten Satz auf dem Teilegutachten durch. Der lautet sinngemäß." Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht, wenn unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen amtl. anerkannten Sachverstöändigen oder Prüfer oder Prüfingenieur oder einem Sachverständigen nach Anlage III StVZO durchgeführt wird, die erfolgreiche Abnahhme nach §19(3) StVZO ist auf einem Dokument nach §19(4) StVZO bestätigenzu lassen."

Grundsatz: Teilegutachten IMMER Änderungsabnahme erforderlich, ABE Änderungsabnahme erforderlich, wenn in den Auflagen der ABE aufgefphrt, EG-Bauartgenehmigte Teile, Änderungsabnahme nicht erforderlich, wenn Fahrzueg eine EG Typgenehmigung hat und die Änderungsabnahme keine sich gegenseitige Mehrfachänderung ist.

okey dankeschön,. zu letzt dann noch, man bekommt es nur eingetragen wenn man son teilegutachten hat? oder können die auch einfach sagen, nö trägt er net ein?