Kann man einen Sportauspuff mit ABE der nicht wirklich sehr laut ist einfach beim TÜV eintragen lassen und durchgehen?

3 Antworten

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grundsätzlich is ausschlaggebend der wert, der im fahrzeugschein steht. oder besser gesagt - die werte. gibt nämlich 2 db-grenzen die anhand von gewicht und leistung berechnet werden. die eine ises fahrgeräusch, die andere es standgeräusch.

der wert darf nicht überschritten werden. also am besten mal im fahrzeugschein nachsehen.

Nein.

Der Auspuff hat eine ABE und ist somit geprüft worden. Sollte er lauter sein als die maximale Lautstärke in den Papieren ist die ABE nichtig -> dann ist der Pot illegal. 

Also ist er entweder so laut wie der originale Pott oder - falls lauter - illegal. 

So einfach ist das.

wenn er ABE hat wird er auch eingetragen,denn dann entspricht er den vorschriften