Trotz Werkstattbindung bei meiner Werkstatt gewesen?

3 Antworten

Nein, ohne schriftliche Bestätigung gilt der alte Vertrag.

Aber kann man evtl auf Kulanz hoffen?

@RuvenRie

Bei einer Versicherung auf Kulanz hoffen? Vergiss es. Die möchten ja nicht mal im Versicherungsfall wirklich zahlen.

Hallo RuvenRie,

das ist ärgerlich. Ich möchte dir auch keine falschen Hoffnungen machen, dennoch gehe ich gerne kurz auf deinen Beitrag ein:

Zur Werkstattbindung:

Wenn du eine Werkstattbindung vereinbart hast, erhälst du einen Rabatt auf deine Kaskoprämie. Damit verpflichtest du dich, im Kasko-Schadenfall diesen wenn möglich in einer Partnerwerkstatt der DEVK beheben zu lassen. Ansonsten erhöht sich die Selbstbeteiligung um den genannten Betrag.

Was wurde denn nach deinem Anruf geändert, wenn es nicht der Ausschluss der Werkstattbindung war?

Ich schau auch gerne mal für dich nach. Schick mir dazu bitte deine Daten  an gutefrage@devk.de.

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen was versichert ist. Besonders wenn man einen Schaden hat, sollte man sich sicher sein oder die Versicherung kontaktieren bevor man ihn beheben lässt. Naja, das ist jetzt für diesen Fall hätte hätte Fahrradkette, aber für die Zukunft vielleicht ein Tipp... ;-)

Grüße, Jascha vom DEVK Team

Du hättest den Vertrag nach der Änderung überprüfen müssen, da liegt dein Fehler. Du hattest die Gelegenheit und hast es nicht gemacht.... daher denke ich, musst du jetzt diesen Betrag zahlen und schnellstens deinen Vertrag überprüfen.

Aber kann man evtl auf Kulanz hoffen?

@RuvenRie

Probieren kann man es ja mal... Wer nicht fragt, bekommt keine Antwort..