Teilkasko nach Reperatur beantragen?
Guten Tag :) bekannter hat vor knapp einer Woche die Frontscheibe meines Auto kaputt gemacht, indem er von innen einen Lautsprecher bzw. die Ecke des Lautsprechers gegen die Scheibe geschlagen hat und diese nun einen fetten Riss hat. Da ich das auto benötige, habe ich ordentlich Bilder zur Dokumentation gemacht und diese reparieren lassen - Kosten 850€. Die Rechnung für die Werkstatt müsste natürlich jetzt auch langsam bezahlt werden, der Freund ist leider ziemlich lahm mit seiner Haftpflicht usw. und hat da soweit ich weiß jetzt noch nicht mal angerufen... Hab jetzt naträglih gesehen, dass Glasschäden auch über die Teilkasko Versicherung bezahlt werden können (auch wenn durch dritte verursacht?). Kann man das noch nachträglich nach der Reperatur machen? Habe eine ganz normale Rechunng bekommen?
Mein Grundproblem ist halt, dass die Rechnug für die Werkstatt innerhalb von 2 Wochen bezahlt werden muss, und letzendlich ICH erstmal die 850€ vorlegen und nun irgendwie auftreiben muss.
Vielen Dank für eure Hilfe
5 Antworten
???? Das verstehe ich nicht, welche Haftpflicht soll denn hier ordnen? Dafür zuständig ist doch allein die TK des VN und da gibt es freie Werkstattwahl oder eben die Partner der Versicherungen bei günstigerem Beitrag. Also ran und gut ist.
Die Kaskoversicherung wird bei einem Verschulden eines Dritten die Scheibe zwar bezahlen, dann aber versuchen das Geld wieder rein zu holen. Sie kann aber auch wegen Obliegenheitsverletzung die Zahlung ablehnen. Du hättest auf jeden Fall VORHER eine Schadensmeldung einreichen müssen. Die Versicherer haben Abkommen mit den Glaslieferanten.
Die Reparatur wäre also auf jeden Fall günstiger gewesen. Den Mehrbetrag wirst du sowieso selbst tragen müssen.
Die Haftpflichtversicherung des Freundes wird ebenfalls nicht leisten, da er hier eine Gefälligkeitshandlung vorgenommen hat. Schäden, die dabei entstehen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wobei in vielen Privathaftpflichtversicherungen die Gefälligkeitsschäden mittlerweile mitversichert sind, bzw. gegen Zuschlag eingeschlossen werden können
Ich würde es so machen, bzw. hätte ich es so vermutlich von Anfang an gemacht. In der Teilkasko hat man häufig eine Selbstbeteiligung, die hätte ich von meinem Freund zurückgefordert. Ansonsten wird man dort ja nicht hochgestuft. Die Versicherung bezahlt und gut ist. Man sollte diesen Fall nur nicht zu oft haben. Oder regel es so, dass die Versicherung bei deinem Freund Regress nimmt, ob da so einfach möglich ist, weiß ich nicht. Kommt wohl auch auf deine Versicherung an. Ich würde die Rechnung relativ zügig einreichen und diese bezahlen lassen, dann hast du den Stress hinter dir. Den Rest kann man ja noch hinterher klären.
Achja und bei Glasschäden ist es relativ egal, wie diese zustande gekommen sind. Bevor du alles einreichst, kläre das am besten mit deiner Versicherung ab. Fragen kostet nicht und die erstellen am Telefon direkt einen Schaden.
Klar kannnst du jetzt noch eine Teilkasko abschließen..aber nur für zukünftige Schäden.
Wenn du schon eine Teilkaskoversicherung für das Auto hast, kannst du die Rechnung noch einreichen und den Schaden nachträglich melden. Die zahlen dann die Rechnung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Wenn du noch keine Teilkaskoversicherung hast, dann kannst du es nachträglich nicht mehr versichern.
Allerdings frage ich mich schon, wie dein Bekannter das gemacht hat. Eine Frontscheibe ist nämlich sehr stabil und geht nicht einfach durch einen Schlag mit einem Plastikgegenstand kaputt.