Ich bin vom Händler verarscht worden- was nun?

4 Antworten

Beim Kauf von einem gewerblichen Händler hast du Gewährleistungsansprüche. Diese beziehen sich auf die Mangelfreiheit bei Übergabe.

Nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind normaler Verschleiß und anstehende Wartungsarbeiten.

Je nach Alter und Laufleistung ist die Kupplung nicht unbedingt von der Gewährleistung gedeckt. Der Zahnriemen ist gem. Wartungsplan regelmäßig zu prüfen und zu wechseln. Die Zylinderkopfdichtung dürfte, so sie denn wirklich defekt ist, noch am eindeutigsten auf die Gewährleistung gehen

Der Händler hat ein Nachbesserungsrecht. Daher wäre es wohl erst mal das Beste, dieses Angebot anzunehmen.

Telefoniere mit dem Händler. Er muss das auf seine Kosten komplett reparieren, incl der Kupplung. Er hat beim Verkauf von einem Gebrauchtwagen eine Gewährleistungspflicht von einem halben Jahr!  Auch sollte er dir (unentgeltlich) einen Ersatzwagen stellen!  Poche etwas auf deinem Recht und deute an, dass du das Ganze sonst einklagen würdest (auch wenn du es nicht per Versicherung machen würdest. LG 

Ich würde erstmal die angebotene Nachbessung machen lassen, da damit ja auch das Transportproblem gelöst ist.

Zur Abholung nimmst du dann einen Experten mit - idealerweise einen anerkannten Gutachter - ,der das Fahrzeug checkt und dir ggf. Argumente für eine Rückgabe im Rahmen der Gewährleistung liefert. Bei Rückgabe müsstest du vermutlich die Kosten für die 2 Monate Nutzungszeit übernehmen.

Natürlich hängt die Bewertung auch vom Kaufpreis ab. Du hast für so eine alte Karre ohne Wartungsnachweis sicher nur paar Hunderter bezahlt.

mueller65  03.02.2016, 15:21

Zurücknehmen muss er das Auto nur bei einer Arglistigen Täuschung. Dann würde man den ganzen Vertrag zurück abwickeln und entsprechend für die 2 Monate auch Nutzungsgebühren verlangen. 

Solange wie man dem Verkäufer aber keine Arglistige Täuchung nachweisen können sind wir in der Sachmängelhaftung.

Guten Tag,

herzlichen Glückwunsch du befindest dich im Gewährleistungsrecht unseres wunderschönen Staates Deutschland. Du hast sofern nicht anders vereinbart 24 Monate Gewährleistung. 

Das bedeutet, dass der Händler dir "garantiert" okay er leistet Gewähr dafür, dass das Auto bei der Übergabe im November keinerlei Sachmängel aufgewiesen hat. 

Das bedeutet für dich er muss alle Mängel abstellen und zwar kostenlos. Er muss auch für die Überführung sorgen, kostenlos.

Die Kupplung ist auch nicht so schwer, für genau sowas gibt es die Beweislastumkehr nach §476 BGB. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe wird schlicht davon ausgegangen der Mangel bereits vorlag. Das gilt natürlich für alle Mängel. Du musst also nix beweisen. 

Rechtlich also alles kein Problem. Zurücknehmen muss er das Auto übrigens nicht vgl. §439 (3) BGB

Interesierter  03.02.2016, 15:55

Das ist ein gefährlicher Rat.

Von der Gewährleistung nicht abgedeckt ist normaler Verschleiß. Daher wäre die verschlissene Kupplung bei entsprechendem Alter und Laufleistung kein Sachmangel. Ähnlich verhält es sich mit der Zylinderkopfdichtung.

Die nicht gemachten Inspektionen dürften ein Streitfall sein. Auf der einen Seite kann man argumentieren, dass fehlende Wartung schon an sich ein Mangel ist. Auf der anderen Seite war dem Käufer dieser Umstand aus dem Scheckheft hinlänglich bekannt, was gegen einen Sachmangel spricht.