Trotz "not for sale" verkaufen?

5 Antworten

Solche Vorgaben/Aufdrucke sind für Privatpersonen keinesfalls bindend. Du darfst verkaufen was Du willst, solltest den Kaufinteressenten jedoch in der Produktbeschreibung darauf hinweisen.

Solche Aufschriften sind für den Handel gedacht, weil auf der Verpackung ggf. wichtige Informationen fehlen. So z.B. bei Medikamenten oder Lebensmitteln (da i.d.R. bei einzelnen Teilen einer Großpackung).

Zunächst einmal kommt es darauf an, ob dieser Artikel Dir gehört! Wenn ja, dann darfst Du damit grundsätzlich machen, was Du willst.

Es sei denn, dass Du entweder lizenzrechtlich, also vertraglich, an denjenigen gebunden bist - z.B. als Wiederverkäufer/Händler - , der dieses Produkt hergestellt hat, oder dass Du andernfalls gegen ein gesetzliches Verkaufsverbot - Kennzeichnungspflicht o.ä. - verstoßen würdest.

Als Privatperson, die Eigentümerin an diesem Artikel geworden ist, darfst Du ihn natürlich verkaufen. Dann solltest Du aber bei der Produktbeschreibung darauf hinweisen, dass es sich um einen Artikel handelt, der "nicht für den Verkauf" ausgeschrieben wurde. Andernfalls könnte es sein, dass der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein wird.

Quatsch. Das Produkt ist nicht gebraucht. Wie kommst Du denn auf sowas?

Das Produkt ist nur nicht für den Verkauf bestimmt.

NEIN ... "not for sale" gilt immer ... egal ob gebraucht oder nicht ...

Wenn du irgendwelche Tester meinst, dann dürfen die nicht verkauft werden. Steht ja ausdrücklich drauf oder andere Vorführgegenstände - die gibt man dann höchstens für einen Symbolpreis weg.