Gegenstand mit fremder Rechnung weiterverkaufen

5 Antworten

Natürlich darfst du das, musst es sogar, wenn der Käufer einen Eigentumsnachweis verlangt oder Gewährleistungs- bzw.  Garantieansprüche geltend machen will.

Andernfalls bietest du sie eben nicht an und dürftest herade bei neu- oder hochwertigen Gütern weniger Interessenten finden, die ihr Gebot genau davon abhängig machen.

Gibt es da keine Probleme mit dem Datenschutz? Garantie kann doch normalerweise nur vom Erstkäufer in Anspruch genommen werden, oder?

Du verkäufst die Rechnung nicht, sonst legst sie einfach bei. Natürlich kannst Du einen Artikel wieder verkaufen und es ist einfach nur anständig, die Dir zugesandte Originalrechnung bei Wiederkauf beizufügen. Wegen Datenschutz kannst Du ja vorsichtshalber den ersten Besitzer fragen, ob Du seine Rechnungsanschrift weitergeben darfst. Aber er hatte ja damit auch keine Probleme, als er sie Dir zugeschickt hat, sehe da kein allzu großes Problem. lg Lilo


Obwohl ich damit persönliche Daten des Erstbesitzers weitergebe, ohne dass er es weiß?

@Dieter849fragt

Herrje, was soll diese Datenparanoia? Sind hier alle NSA-geschädigt?

Selbstverständlich erwartert der Käufer mit der unveränderten Original-Rechnung sowohl einen rechtmäßigen Eingentumsnachweis wie er nur damit Gewährleistungsansprüche gegen eben diesen Händler oder etwaige Garantien ab Kaufdatum noch gegenüber dem Hersteller auf sich überleiten kann.

Verkaufst du dein Auto etwa mit geschwärztem Namen des Prüfers der letzten HU/AU, ohne Serviceheft, damit ja niemand den Namen und Arbeitsplatz deines Mechanikers herausbekommt, gar mit unkenntlichen Angaben des Halters im "Kfz-Brief" oder behälst du den Namen oder Vertragsnummer der aktuellen Kraftfahrzeugversicherung für dich?

Diese Angaben sind verkehrswerte Eigenschaft und ohne wird kaum ein Interessent auf möglich Hehlerware bieten oder vermuten, sie wäre wohl doch nicht ganz so neuwertig wie im Angebot benannt, wenn man die entsprechende Rechnung partout nicht zusichern, gar herausgeben will :-O

 Würde ich nicht machen

Die Rechnung ändert ja nix an dem Preis.

Es ist halt gebraucht und es wird ein Preis vereinbart

Einige An und Verkauf läden verlangen eine Rechnung damit die sicher sind das es sich nicht um geklaute Ware handelt.

Das wars aber auch

Es kommt ja normalerweise ganz gut an, wenn eine Rechnung dabei ist. Nur darf ich die weitergeben, obwohl persönliche Daten des Erstbesitzers darauf stehen?

@Dieter849fragt

Ja selbst wenn du es mit gibst kann der käufer damit nix anfangen

aber du gibst nun mal fremde daten an dritte weiter was man nicht machen sollte.

Ich würde sie nicht weitergeben.. Würdest du wollen, dass Fremde einfach deine Anschrift bekommen?

Eigentlich nicht, aber ich bin für ihn ja auch quasi fremd...

Ich persönlich habe es schon 3 mal gemacht und hatte keine Probleme