Trotz Nettolohn von ca. 1090 € noch Zuschuss vom Amt?

6 Antworten

Das kommt darauf an ob du Single bist oder nicht und was du für deine angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen musst bzw.vom Jobcenter bekommen würdest !

Denn diese KDU - und deine Regelleistung für einen Single von derzeit 416 € würde dann deinen Bedarf nach dem SGB - ll ergeben.

Würde die angemessene KDU - angenommen bei 434 € liegen,dann läge dein Bedarf insgesamt mit den 416 € bei min.850 € pro Monat.

Bei einem Nettoeinkommen von ca. 1090 € hättest du mit Sicherheit min.1200 € Brutto und auf dieses Bruttoeinkommen stehen dir Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu,dass wären dann zunächst 100 € Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu,würde also bei min.1200 € Brutto einen gesamten Freibetrag von 300 € ergeben.

Dieser würde dann theoretisch von deinen 1090 € Netto abgezogen,es bliebe dann zunächst ein anrechenbares Einkommen von ca. 790 €,deine sogenannte Aufstockung würde in diesem Fall bei min.60 € pro Monat liegen,wenn du nicht noch erhöhte berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten in Abzug bringen könntest.

Dein H4 bedarf ist mit ca 400€ und einer angemessenen Warmmiete gedeckt. Wenn du also nicht gerade in München und Co wohnst sollte diese bei etwa 450€ liegen. Den genauen Wert teilt dir das Amt mit.

Rechenbeispiel: Gesamtbetrag ca 850€. Darauf wir dein Eigenverdienst angerechnet. Die ersten 100€ sind frei und vom Rest werden 80% angerechnet 990x0.8 macht 792. 850-792 würden dir noch 58€ zustehen.

Aber: für diese 58 € wird man dich gängeln. Denn um H4 zu bekommen muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. D.h. man wird dich auffordern dir was anderes zu suchen, mehr Stunden zu Arbeiten etc...

Der bessere Weg wäre zu versuchen Wohngeld zu bekommen.

isomatte  25.03.2018, 12:09

Deine Rechnung stimmt so leider nicht !

Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen werden aus dem Brutto und nicht dem Nettoeinkommen berechnet,diese werden dann vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben das anrechenbare Einkomme.

Außerdem gelten die 20 % Freibetrag dann nur von 100 € - 1000 € Brutto ,dann verringert dieser sich auf 10 %,wenn das Brutto dann bei 1000 € - min.1200 € liegt.

Demnach hat FS - bei ca. 1090 € Netto min.1200 € Brutto und demzufolge 300 € Freibetrag,es blieben dann nach Abzug vom Nettoeinkommen max.790 € anrechenbares Einkommen und bei einem Bedarf von angenommen 850 € einen Anspruch auf min.60 € Aufstockung.

Mir ging es jetzt nicht um diese paar Euro,sondern um den Weg wie du die Freibeträge berechnet hast.

berlina76  25.03.2018, 12:21
@isomatte

Wir wissen auch nicht, wie hoch die Miete ist, und ob sie angemessen ist. auch das kann die Rechnung verändern. das war hier nur eine grobe Aufrechnung. Um darzulegen ob ihm was zustehen würde oder nicht.

isomatte  25.03.2018, 12:48
@berlina76

Darum ging es doch nicht,sondern nur um die Berechnung der Freibeträge auf Erwerbseinkommen !

Und ob die Miete angemessen ist oder nicht,spielt zumindest bei einem Erstantrag erst einmal gar keine Rolle und wenn er als Single 800 € zahlen müsste.

Denn das Jobcenter müsste dann auch diese unangemessenen Kosten in tatsächlicher Höhe anerkennen,also bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigen und das in der Regel bis zu einer Übergangszeit von bis zu 6 Monaten.

Möglicherweise besteht Anspruch auf Wohngeld oder Mietzuschuss.

Auch interessant sind immer Dinge, von denen man befreit wird. Was man nicht zahlen muss ist am Ende plus im Portemonnaie - z.B. Rundfunkgebühren.

Gerne genommen ist auch das Sozi-Ticket. Damit kommt man z.B. ermäßigt in den Zoo oder Freibad oder andere Veranstaltungen.

Soweit ich das weiß hat eine Person die Alleinstehend ist, ein Anrecht auf Zusatzleistungen wenn sein Bruttogehalt unter oder bis 1200 Euro Brutto liegt.

Das erhöht sich sollte es Kinder geben die zu versorgen sind. Von daher denke ich liegst du wohl eher darüber.

isomatte  25.03.2018, 12:22

Der erste Satz stimmt so nicht !

Es kommt zwar auf das Brutto und Nettoeinkommen an,aber auch wie hoch der Bedarf nach dem SGB - ll ist.

Außer der Regelleistung für einen Single,die derzeit bei 416 € ( Bundesweit ) liegt,kommt es unter anderem darauf an was an Wohnkosten zu zahlen sind,also die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom,dieser muss nämlich aus der Regelleistung bzw.dem Einkommen selber gezahlt werden.

Aus dem Bruttoeinkommen werden dann Freibeträge nach § 11 b SGB - ll ermittelt,diese lägen bei einem Single mit min.1200 € Brutto bei 300 € und diese würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen.

Das ergibt dann das anrechenbare Einkommen,welches dann auf den Bedarf nach dem SGB - ll angerechnet würde.

Es kann dann also passieren das man schon mit 1000 € oder weniger Brutto keinen Anspruch mehr hätte,je nachdem ob und wenn ja was man für die angemessene KDU - zahlen müsste.

Unter welchen Bedingungen bekommt ein Alleinstehender vom Amt noch Zuschüsse?

In der Regel keine Zuschüsse mehr.

Möglicherweise Wohngeld wenn Du z.B. in München wohnst.

Wo wohnst du?

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isomatte  25.03.2018, 12:39

Um bei diesem angenommenen 1090 € Netto zumindest für eine Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten Anspruch auf eine Aufstockung zu haben,muss man nicht erst in München wohnen !

Da reicht es schon aus wenn FS - mehr als monatlich 374 € für seine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen müsste.

Denn dann würde sein Bedarf inkl.der derzeit 416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt bei über 790 € pro Monat liegen,sein anrechenbares Einkommen aber nur bei max.790 €,da ihm auf sein Bruttoeinkommen seine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll vom Nettoeinkommen abgezogen würden.

Bei min. 1200 € Brutto und das hat man bei 1090 € Netto auf jeden Fall,wären das derzeit max.300 € an Freibetrag und dazu könnte man separat auch noch erhöhte berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten geltend machen,wenn diese mehr als monatlich 70 € betragen ( nachweislich ) würden,dadurch würde sich dann das anrechenbare Einkommen nochmal verringern.