gekürzte Leistung vom Amt trotz Krankschreibung

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Das Amt muss die Krankschreibung akzeptieren; der Sachbearbeiter (SB) hat nicht den geringsten Spielraum bei der Beurteilung. Hat er Zweifel, muss er deine Bekannte zur amtsärztlichen Untersuchung schicken.

Zudem ist es relativ egal, was ein SB will bzw. was er sagt, dass er will; einzig und allein entscheidend ist ein schriftlicher Bescheid; und ein SB mit Verstand wird niemandem wegen einer Krankschreibung die Leistung streichen. Allenfalls möglich wäre theoretischj eine Sanktion wegen eines Meldeversäumnisses, weil die Bekannte wegen der AU nicht zum Termin erschienen ist; aber hier gibt es höchstens eine 10%-Sanktion auf die Regelleistung und zudem ist die Rechtslage trotz eines Urteils des BSG alles andere als klar.

Hallo Shiva, ich frage mich, warum die Bekannte krank geschrieben wurde, weil sie schwanger ist.. Hat sie Probleme in der Schwangerschaft, so dass sie bestimmte Dinge nicht machen darf? Wenn nicht, sehe ich keinen Grund für die Krankschreibung und dann würde es mich auch nicht wundern, dass das Amt die Krankschreibung nicht akzeptiert. LG, DisneyMaedel

Shiva19831 
Fragesteller
 20.04.2011, 16:21

Ja ich denke schon das es da Probleme in der Schwangerschft gibt oder geben könnte sonst würde der Arzt sie ja nicht Krankschreiben oder?

sag ihr das sieschnellstmöglich in den Wiederspruch gehen soll ,warum wurden die Leistungen gestrichen? aufgrund der Krankschreibung? kann nicht sein