Schüler-Bafög und Zuschuss vom Jobcenter, wie funktioniert das?

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Wegen BAföG und HartzIV:

Um was für eine Ausbildung geht's denn? Vollzeitschulisch? Betrieblich? Dauer? Berufsfachschulklasse? Oder was anderes?

Die "Ausbildungsstättenart" nach dem BAföG kannst Du hier ersehen: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/487.php (Ausbildungsstättenverzeichnis).

P.S. Ich vergaß zu fragen: Lebst Du bei Deinen Eltern?

@Steeler

Also, ja ich lebe bei den Eltern. Es handelt sich um eine private Schauspielschule, die 3 Jahre dauert. Weiß nicht ob betrieblich, vollzeitschulisch, aber auf jedenfall so 20-30 Sdt/Woche. Es kostet halt 410 im Monat, deswegen frage ich.

@6KatMandu5

Offenbar besuchst Du eine Berufsfachschulklasse. Ob meine Annahme zutrifft, kannst Du aber hier noch mal im BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis nachschauen: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/487.php .

Wenn ich da richtig liege, steht Dir nur ein Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG zu (216 €), so dass der Generalausschluss von HartzIV-Leistungen nach § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II für Dich gar nicht gilt.

HartzIV ist ebenso wie das Kindergeldrecht nicht meine Domäne, so dass ich Dir dazu nicht mehr schreiben kann.

Was ich aber noch weiß: Das BAföG würde natürlich auf Deine HartzIV-Leistungen angerechnet, aber es bleiben rd. 70 € frei.

Zurück zum BAföG:

Ein gesonderter Bedarfssatz für Schulgelder o.ä. ist im BAföG schlicht nicht vorgesehen.

Wenn Du nebenher arbeiten gehen kannst: Ein 400 € Job ist im BAföG anrechnungsfrei (brutto). Zusätzlich kann auf Antrag ein Betrag von 205 € netto mtl. vom eigenen Einkommen für Schulgelder o.ä. freigestellt werden.

@Steeler

Sie sind der Hammer! Danke für die ausführlichen Antworten :)

@Steeler

P.S. Ich weiß allerdings nicht, wie sich die Nebenerwerbseinkünfte, die beim BAföG frei bleiben, auf HartzIV-Leistungen auswirken.

@Steeler

Das ist für mich erst einmal kein Problem, mich würde allerdings noch interessieren.. wäre es finanziell gesehen besser, wenn ich in eine kleine günstige Wohnung umziehe? Also jetzt vom ganzen Zuschuss her.

@6KatMandu5

Das kann ich Dir nicht in Gänze beantworten, da ich mangels Ahnung nicht weiß, wie hoch die HartzIV-Leistungen konkret ausfallen würden.

Der BAföG-Bedarfssatz für Berufsfachschüler ist 465 €, wenn nicht bei den Eltern lebend (ohne KV, PV, Kinderbetreuungszuschlag). Damit sollen die laufenden Kosten während der Ausbildung - auch Mietkosten - pauschal abgedeckt sein.

Einmalige Kosten für Kaution, Umzug, Möbel etc. werden durch das BAföG nicht gedeckt; da gibt's schlicht keinen Bedarfsposten für.

Das Einkommen der Eltern ist grundsätzlich anzurechnen. Das KG nicht; das hast Du zusätzlich. Wohngeld ist meist nicht möglich.

Von AlgII bist Du nach einem Auszug ausgeschlossen; es könnte aber eine Art Zuschuss zu den Unterkunftskosten nach § 27 Abs. 3 SGB II möglich sein (JobCenter oder Arge).

Das alles weiterhin unter der Annahme, dass die Schauspielschule unter die Kategorie Berufsfachschule fällt.

@Steeler

Hallo, ich habe jetzt ein bisschen weiter recherchiert. Die Schule ist eine Berufsfachschule, wie Sie auch gedacht haben.

Ich möchte nur sichergehen, wenn ich jetzt zuhause lebe und diese Ausbildung anfange, bekomme ich nun nur durch das Bafög +70€ ? Gibt es da auch keine Möglichkeit, von irgendwo Zuschüsse zu beantragen?

@6KatMandu5

"Ich möchte nur sichergehen, wenn ich jetzt zuhause lebe und diese Ausbildung anfange, bekomme ich nun nur durch das Bafög +70€ ?"

Ja - wenn Du jetzt HartzIV beziehst.

"Gibt es da auch keine Möglichkeit, von irgendwo Zuschüsse zu beantragen?"

Ich kenne keine.

Das Kindergeld wird ( und wurde auch schon immer) auf Alg2 angerechnet. 20% des bafögs darfst du behalten.

"Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei."(quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php)

Wenn du mit deinem Kindergeld und Bafög allerdings den Regelsatz + Mietanteil zusammen hast, könntest du aus der bedarfsgemeinschaft aussteigen, mehr dazu hier:

naja das barfög würdest du bekommen aber das wird bei deinen eltern angerechnet am alg2