Habe ich Anspruch auf Zuschuss vom Amt?

2 Antworten

Vorrangig ist Wohngeld zu beantragen,nur wenn man nach der Zahlung des Wohngeldes laut SGB - ll noch als bedürftig gilt,hat man Anspruch auf eine ALG - ll Aufstockung durch das Jobcenter !

Aufstockung durch Jobcenter :

  • Regelsatz 391 €
  • 320 € Kosten für Unterkunft und Heizung ( warm Miete )

ergibt einen Bedarf von 711 € im Monat.

Bei 760 € Netto müsstest du ca.1000 € Brutto haben. Auf dieses Brutto hättest du 280 € an Freibeträgen,die von deinen 760 € Netto abgezogen würden. Das ergäbe ein anrechenbares Einkommen von 480 € und eine Differenz von 231 € bis zu deinem Bedarf von 711 €. Diese Differenz würdest du als Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Bei 1000 € Netto,liegt das Brutto über 1200 € und darauf kannst du min.300 € an Freibeträgen geltend machen ( könnte durch arbeitsbedingte Fahrkosten noch steigen ) . Es würden dann ca.700 € anrechenbares Einkommen bleiben und nur eine Aufstockung von 11 € ergeben.

In diesem Fall müsstest du mit Sicherheit Wohngeld beantragen,weil du da mehr als 11 € bekommen müsstest.

gib doch deine Zahlen in einen Hartz IV rechner ein, dann siehst du es auch. einfach mal bei Google eingeben: HartzIV Rechner. Da jede Kommune andere Miethöhen übernimmt, solltest du eins suchen, wo du auch Bundesländer eingeben kannst.

Und am besten machst du es so, dass du dir deinen Durschnittsverdienst ausrechnest, am besten 6 Monate, besser sind 12 Monate (also zusammenrechnen und dann durch die Anzahl der Monate teilen).

Evtl musst du allerdings erst Wohngeld beantragen.