Wenn ein alleinstehender Mann ins Gefängniss muss, wer zahlt dann die Miete u.laufenden Kosten?

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"(4) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer in einer ... Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung ,,, (untergebracht ist)." SGB II § 7 Absatz 4: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html.

Die hier genannte Ausnahme "bis zu/weniger als sechs Monate doch" gilt nur für die Unterbringung in einem Krankenhaus: "1. wer voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus (§ 107 des Fünften Buches) untergebracht ist" (ebenda).

Es können aber Mietschulden übernommen werden, wenn man wieder aus dem Knast kommt, laut SGB II § 22 Absatz 8. Im Knast selbst hat man aber keinen Anspruch auf irgendeine Leistung nach dem SGB II.

Am besten meldet man sich also bei seinen Versorgern (Strom, Gas, Telefon, Internet, GEZ, Handy usw.) ab oder vereinbart eine Pause - und mit dem Vermieter verabredet man am besten auch eine solche Pause - am besten mit Verweis auf Absatz 8 § 22 SGB II und der Hoffnung auf ein Miet-Darlehen vom Jobcenter, sobald man wieder in Freiheit ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn er die Miete nicht bezahlen kann, dann muss er die Wohnung halt kündigen. Ein Amt übernimmt da sicherlich nichts, wo kämen wir denn da hin? Er hat sich seine Situation ja selbst eingebrockt.

WinstonSmith913  31.07.2019, 06:37

Bei den vielen Fehlurteilen und unschuldig in Klapse und Gefängnissen Einsitzenden kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die angeblichen Täter, ihre Situation selbst eingebrockt haben.

Zakalwe  31.07.2019, 06:44
@WinstonSmith913

Welchem Aspekt der Frage entnimmst du, dass es sich um ein Fehlurteil handelt? Von einem Fehlurteil habe ich auch nichts geschrieben.

WinstonSmith913  31.07.2019, 06:53
@Zakalwe

Der hohe Anteil an Fehlurteilen besteht unabhängig davon, ob Du dies geschrieben bzw. Zur Kenntnis genommen. hast.

Gefangenenhilfevereine können Dir Auskunft geben !!! Die gibt es in jeder Stadt !

Vorab, ich kenn mich da nicht aus. Aber,....ich bin der Meinung, dass ich irgendwo mitbekommen habe, dass ein Amt die Miete bei "kurzen" Haftstrafe übernimmt. Dabei wird berücksichtigt, dass das Amt einem nach Beendigung der Haftstrafe ja auch bei der Wohnungsuche helfen "muss", wenn man arbeits- und wohnungslos ist. Das Amt müsste z.B. eine Sozialwohnung frei haben und bei einer neuen Wohnung entstehen Kosten für die Einrichtung etc. Diese Gesamtkosten würden den Staat mehr Geld kosten als z.B. 6 Monate Miete zu übernehmen.

Wenn du für diese Zeit keine Miete zahlen kannst,wird dir die Wohnung gekündigt !!! Dann kommen zusätzlich Kosten auf dich zu,wie Kosten für die Räumung der Wohnung,Einlagerung deiner Möbel und eventuell für die Räumungsklage. Deshalb würde ich dir raten,wenn du rechtzeitig deine Wohnung kündigen kannst,so das du deine 3 monatige Kündigungsfrist einhalten kannst,erspart dir das viel zusätzliche Kosten. Wirst du dann wieder entlassen,wird dir eine Übergangswohnung gestellt und du bekommst ein Startgeld gezahlt. Dann musst du dich wieder auf dem Jobcenter melden und alles neu beantragen,auch eine Wohnung und wenn deine eingelagerten Möbel hinüber sind,auch noch eine Beihilfe dafür.