Wohnung mieten als teilzeit arbeiter?

2 Antworten

Das kommt auf deine Miete und dein Einkommen an,für das Wohngeld bräuchtest du außer einem Mindesteinkommen auch zuerst mal eine Wohnung bzw.einen Mietvertrag der auf dich läuft !

Ob dir dann ggf.Wohngeld zustehen könnte kannst du dir im Internet von einem kostenlosen Rechner für Wohngeld berechnen lassen,gibst du einfach erst einmal ein fiktive Miete ein die du dir mit deinen ca. 740 € Netto auch leisten kannst.

Wenn du Single bist,also die Steuerklasse 1 hast,dann würdest du nur um die 673 € Netto bekommen.

Würde kein Anspruch auf Wohngeld bestehen bzw.du bräuchtest bei Kaution usw.Hilfe,dann bliebe nur das Jobcenter und ALG - 2 als zusätzliche Leistung,nur wird es dann Probleme geben wenn du noch unter 25 bist und deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem Einkommen decken kannst.

Denn solltest du nur angenommen diese ca. 673 € Netto bekommen,dann blieben dir als Single nach Abzug deiner derzeitigen 416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt nur noch um die 257 € für deine Warmmiete,damit müsstest du auskommen solltest du noch unter 25 sein.

Da geltend beim ALG - 2 nämlich verschärfte Regelungen.

Du kannst mit diesem niedrigen Einkommen Wohngeld beantragen.

Auch ein Wohnberechtigungsschein macht Sinn - damit hast Du die Möglichkeit eine günstige (Sozial)Wohnung anzumieten.