BaFöG-Zuschuss zurückzahlen bei Förderung unter Vorbehalt?
Hallo!
Ich habe BaFög in den ersten 4 Semestern erhalten. Das Amt möchte nun die Förderung für das erste Jahr, also Semester 1-2, komplett zurückerstattet bekommen (sowohl das Staatsdarlehen als auch den Zuschuss). Die Zahlungen für diesen Zeitraum wurden unter dem Vorbehalt der Rückforderung von geleisteter Ausbildungsförderung getätigt, da mein Vater in diesem Zeitraum arbeitslos war. Ich will nun fragen, ob ich tatsächlich den gesamten Betrag inklusive der Zuschüsse zurückzahlen muss, oder nur das Staatsdarlehen, und kann ich den Restbetrag vom 3-4. Semester dazurechnen, um dann anschließend die Kompletttilgungsrabatte in Anspruch zu nehmen? Oder ist das bei einer Rückforderung nicht möglich, muss man den kompletten Betrag ohne Nachlass bezahlen? Wäre es weiterhin möglich, sowohl den Rückforderungsbetrag als auch die Restschulden komplett mit der Kompletttilgungsvergünstigung abzubezahlen? Weiterhin wollte ich fragen, ob man diesen Betrag auch in Raten zahlen kann? Schon einmal vielen Dank im Voraus :)
2 Antworten
Es gibt so eine tolle Seite für Studenten ( Studis Online), die solltest Du mal in Ruhe durch lesen. Denn das Thema ist sehr komplex.
Danke für deine Hilfe!
Mein Problem bezieht sich wie gesagt auf die Rückforderung des Betrags. Der "Normalfall" passt hier leider nicht. Das Amt verlangt von mir momentan den kompletten Betrag für das erste Förderungsjahr, also das Staatsdarlehen und den Zuschuss. Daher ist meine Frage ja, inwiefern ich wirklich alles bezahlen muss, oder nur das Staatsdarlehen, und ob die Möglichkeit besteht, dass ich Rabatte für die Kompletttilgung des Betrages erhalte, obwohl es eine Rückforderung ist, und keine Rückzahlung.
Hi,
die Rückforderung ist rechtens, da es unter Vorbehalt war. Und du musst natürlich alles zurüchzahlen und nicht nur den Darlehensteil. Dir stand das nach abschließender Prüfung erst gar nicht zu, es stand dir nie zu, deswegen musst du auch alles zurückbezahlen.
Du musst 100% zahlen und das sofort,
Ein Rabatt oder Nachlass gibt es auch nicht, da es eben ein Rückforderung unrechtmäßiger Beträge ist. Das hat nichts mit dem Zurückzahlen der rechtmäßig gezahlten Beiträge zu tun.
Eine Verrechnung ist nicht möglich, Ratenzahlung lassen sie sich drauf ein aber nicht länger als 6 Monate. Die Vorstellung, dass du dir 5 Jahre lang 50€ abstottern kannst, kannst du gleich vergessen.
Dein Vater sollte ja eigentlich genug Geld haben. Du solltest erstmal auf ihn zugehen, denn dieses Elterneinkommen ist ja der Grund warum du gar kein Bafög bekommen hättest für diese Zeit.