Trifft das Jugendarbeitsschutzgesetz auch auf ehrenamtliche Arbeit zu? (Stichwort THW)
Hey ho, seit ca. 2 Monaten haben wir jetzt einen jungen Herren bei uns (fast 17 Jahre), der auf Grund eines Umzuges die Bereitschaft wechseln musste. Nun meinte er, dass er in der alten Bereitschaft an zahlreiche Einsätze teilnehmen durfte, die -meiner Meinung nach- noch nicht gestattet sind, da es die für Jugendliche festgelegten Arbeitszeiten überschreitet. Klar hat er es freiwillig gemacht, aber dennoch seh ich dem mit Skepsis entgegen.
LG Steffen
2 Antworten
M.E. sind ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich freiwillig und fallen somit nicht unter irgendwelche Arbeitszeitregelungen. Vor allem, wenn der Jugendliche diese Tätigkeit wirklich freiwillig und gerne ausübt, ist gegen sein Engagement nichts einzuwenden. Anders wäre es, wenn er sich über zu häufige oder zu lange Einsätze beschweren würde, dann sollte man vorsichtshalber innerhalb zulässiger Arbeitszeitregelungen für für Jugendliche bleiben.
Das scheint eine ziemlich komplexe Sache zu sein. Den Anfang des Aufsatzes kannst du hier lesen
http://www.springerlink.com/content/emg26qxtluljb3t7/
B. Anwendbarkeit . . . , die ersten beiden Absätze bestätigen deine Ansicht.