Trifft das Jugendarbeitsschutzgesetz auch auf ehrenamtliche Arbeit zu? (Stichwort THW)

2 Antworten

M.E. sind ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich freiwillig und fallen somit nicht unter irgendwelche Arbeitszeitregelungen. Vor allem, wenn der Jugendliche diese Tätigkeit wirklich freiwillig und gerne ausübt, ist gegen sein Engagement nichts einzuwenden. Anders wäre es, wenn er sich über zu häufige oder zu lange Einsätze beschweren würde, dann sollte man vorsichtshalber innerhalb zulässiger Arbeitszeitregelungen für für Jugendliche bleiben.