"Bereitschaft" während der Kurzarbeit
Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu "verdonnern", während seiner Kurzarbeitstage zur Arbeit zu kommen. Bzw. welche Rechte hat der Arbeitnehmer dazu? Könnte er beispielsweise es ablehnen, da er ja offiziell Kurzarbeit hat?
5 Antworten
NATÜRLICH darf er das. Wenn ein Betrieb Kurzarbeit anmeldet, heisst das noch lange nicht, wenn sich wieder Aufträge ergeben, dass diese nicht sogleich aufgehoben werden kann für die Zeit, in der er Dich einsetzen kann. Gehst Du arbeiten - so darf er Dich widerum auch nicht auf Kurzarbeit setzen im Nachhinein - auch das ist unzulässig!
du bist ja immer noch arbeitnehmer und wenn der chef sagt du musst kommen musst du eben auch kommen. wenn du dies nicht machst ist das ein verstoss gegen deinen arbeitsvertrag und kann konsequenzen nach sich ziehen
klar, lehne ab! unbedingt. wenn dann mal kündigungen ausgesprochen werden, hast du zum glück abgelehnt.
Er kann dich sogar polizeilich vorführen lassen zur Arbeit.
Sei halt froh das du trotz Kurzarbeit kommen darfst!