Vorlaufzeit bei Rufbereitschaft?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die einzige Regelung findest du im Teilzeitbefristungsgesetz.  §12 (2)

Dieser Passus wird auch in der Rechtssprechung für Streitigkeiten verwendet. Eben wenn der Chef der Meinung ist ab morgen machen alle Überstunden.

Das ist sicher differenziert zu betrachten, Überstunden sind halt manchmal von jetzt auf gleich notwendig. Aber bei solchen kurzfristigen Anweisungen ist nicht nur das Direktionsrecht des Chefs zu beachten.

Meines Erachtens gilt das auch für die Festlegung von Bereitschaftsdienst.

gar keine vorlaufzeit. rufbereitschaft, du stehst auf abruf bereit, den dienst aufzunehmen. normalerweise ist es so, dass du schon  lange im voraus den dienstplan bekommst. um diesen musst du dann deine privaten termine legen. 

Ja schon, aber steht man auch ständig bereit, in Bereitschaft versetzt zu werden? Eben wenn es z.B. keinen Dienstplan gibt und die regelmäßige Arbeitszeit von Mo-Fr ist?