Teilnahme an nächtlichen Feuerwehr-Einsätzen unter 18 Jahren?

7 Antworten

Hi,

Mir wurde gesagt ich darf somit auch mit auf Einsätze.

Das setzt allerdings den abgeschlossenen Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) voraus.

Selbst dann werden minderjährige Feuerwehrangehörige nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich eingesetzt.

Darf ich auch zwischen 20 und 06 Uhr mit auf Einsätze (§ 14 Jugendarbeitsschutzgesetz)?

Grundsätzlich ja - das Jugendarbeitsschutzgesetz umfasst die Tätigkeit in der Feuerwehr nicht (vgl. § 1 JArbSchG).

Letztendlich entscheidet allerdings der Wehrleiter/Wehrführer, wann wer mit ausrückt.

LG

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt grob gesagt nur für Arbeitnehmer, genauer steht es in § 1 des Gesetzes. Freiwillige Feuerwehrmänner und -frauen üben aber ein kommunales Ehrenamt aus, eine ganz andere Sache, für die der Bund nicht einmal zuständig ist, jedenfalls ist das aber nichts, wofür das Jugendarbeitsschutzgesetz gelten würde. Solange es also keine Beschränkungen in Rheinland-Pfalz gibt, kannst Du also im Prinzip auch an nächtlichen Einsätzen teilnehmen. Mtten in der Nacht wird Dich die Feuerwehr aber sicher nicht als erstes zum Einsatz rufen.

Mtten in der Nacht wird Dich die Feuerwehr aber sicher nicht als erstes zum Einsatz rufen.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Gerade kleinere Feuerwehren verfügen häufig nur über eine Alarmschleife und damit werden dann alle Einsatzkräfte zusammen alarmiert.

Kann ich mir nicht vorstellen. Du musst ja erst ne Grundausbildung und ne Truppmann/frau Ausbildung machen. Da vergeht schon mal fast ein Jahr. Aber dann darf man auch teilweise minderjährig nachts mit auf Einsätze. Das ist Bundesland unterschiedlich.

ICh weiß, man kann es kaum abwarten, aber sprich doch erstmal mit den Ausbildern und dem Wehrleiter.

"darf somit in die aktive Abteilung" klingt mir nach jemand mit schon einiger Ausbildung in einer Jugendfeuerwehr.

@Hupfdohler

Die aber nicht zähl in dem Zusammenhang. Das darf jeder ab 16 und dann kann man auch mit der Grundausbildung anfangen. Einsätze sind aber ab 18. Wegen Versicherung, wegen Stress und Anstrengung, weil man meistens dann nen Führerschein hat und Flott mit dem PKW bei der Feuerwehr ist, wegen,...

@Davidtheanswer

Jedes unserer 16 Bundesländer hat ein eigenes Feuerwehrgesetz.Jedes darf also auch selbst entscheiden, ab wann es den jungen Leuten Einsätze zutraut.

@Hupfdohler

Ja... aber die meisten dürfen mit 16 in die aktive Abteilung. Auch wenn man erst mit 15,5 Jahren in die Jugendgruppe gekommen ist. natürlich weiß man schon einiges, aber man muss trotzdem die Ausbildungen absolvieren um Einsatzfertig zu sein.

frag doch einfach den Wehrführer -

auch wenn du mitdarfst, an die vordere Front darfst noch lange nicht

Hallo,

Ja, dass darfst du!! Da du im Rahmen der Feuerwehr in ehrenamtlicher Tätigkeit bist. Du solltest dir aber selbst im klaren sein dass deine Schule oder Beruf auch wichtig sind, und deine Prioritäten dementsprechend setzten solltest. D.h. wenn Nachts der Melder geht für sagen wir eine Ölspur und du am andern Tag eine Klassenarbeit schreibst, dann bleib lieber im Bett liegen!!! Wenn du jedoch zu einem größeren Einsatz in der Nacht gehst, lass dir über deinen Fw-Chef eine Entschuldigung für die Schule schreiben, dann bekommst du zumindest mal keine Fehlstunden. Ich würde auch das gespräch mit deinem Rektor suchen um mit ihm das ganze zu besprechen ober er pro oder kontra Feuerwehr ist (was machst du denn z.b. wenn der melder wärend dem Unterricht geht?)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung