Tragen Zollbeamte im gehobenen Dienst eine Waffe?

2 Antworten

Hallo,

das Tragen von Waffen richtet sich nicht nach der Laufbahn, sondern nahc der Tätigkeit eines Beamten.

Der Personalsachbearbeiter im höheren Dienst wird sicher keine Waffe tragen, während es beim Dienststellenleiter eines Zollamtes durchaus möglich ist.

Es kommt auf die Tätigkeit die man macht.
Laufbahngruppe spielt keine Rolle.
Das Führen der Waffe beschränkt sich auf den Dienst nicht privat in der Freizeit.