Teilkasko ohne Selbstbeteiligung. Was bedeutet das genau?

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Hallo,

leider ist in einer Reihe von Antworten missverständlich die Rede davon, dass entweder "alles" oder "gar nichts" gezahlt wird.

Hierzu gilt es Folgendes festzuhalten: Für den vorliegenden Fall ist entscheidend, dass in der Teilkasko u.a. "Glasbruch" mitversichert ist.

Wird wie hier vorgegeben nun ein Aussenspiegel (samt Gehäuse) beschädigt, übernimmt die TK den Anteil des Glasersatzes. Mitnichten wird also der komplette Spiegel gezahlt (Ausnahme: der Spiegel wäre NACHWEISBAR nur komplett austauschbar; kommt in der Praxis entgegen zunächst vollmundiger Behauptungen mancher Reparaturwerkstätten fast nie vor!)

Von dem verbleibenden Regulierungsanteil wird - sofern vorhanden - eine eventuelle Selbstbeteiligung dann noch abgezogen. Oder umgekehrt: Ohne Selbstbehalt wird der Glasanteil voll gezahlt.

Viele Grüße

Loroth

(P.S.: Da in der Vollkasko zusätzlich eigenverschuldete Unfälle sowie Vandalismus mitversichert sind, würde bei Bestehen einer VK der KOMPLETTE Spiegel gezahlt - wieder abzüglich einer eventuellen SB.

Und im Falle eines Fremdverschuldens hat man eh Ansprüche gegen der Schädiger - oder dessen Haftpflicht...)

Wenn Dir der Spiegel abgebochen wird muss der Verursacher zahlen.

Ist der nicht greifbar ist dies ein Fall der Vollkaskoversicherung.

Die Teilkasko greift dagegen bei Glasbruch egal aus welcher Ursache (außer man zerdeppert da was vorsätzlich selber), auch bei Spiegeln. Aber dann wird auch nur das Spiegelglas selbst ersetzt - nicht das Gehäuse - und natürlich muss der Bruch nachgewiesen werden (Scherben).

Spiegelglas kostet meist weniger als die übliche Selbstbeteiligung von 150€, aber hier ist ja keine vorhanden. Und Schäden bei Teilkasko wirken sich auch nicht auf die Prämie aus, also man zahlt später wegen dem Schaden nicht mehr.

Wenn dir der Spiegel abgebrochen wird, zahlt die Teilkasko nichts. Sollte's du aber ein Wildunfall haben brauchst du nichts zubezahlen

Loroth  16.02.2016, 18:02

Wenn dir der Spiegel abgebrochen wird, zahlt die Teilkasko nichts.

Das ist so nicht richtig, da die TK sehr wohl den Glasanteil des Spiegels übernehmen würde...

Eiszeitw  17.02.2016, 17:34

Danke für deine Info. Auf den Gedanken wäre ich gar nicht gekommen.

Wie schon erwähnt bezeichnet die selbstbeteiligung den teil an geld den man selber tragen muss wenn ein schaden von der Versicherung ersetzt wird.

Wenn du also einen schaden hast der z.b. 500€ kostest und dieser ein kaskofall ist dann würde man ohne selbstbeteiligung gar nichts selber zahlen. bei 150€ selbstbeteiligung zahlt man halt 150 und der rest die versicherung.

ABER: Je geringer die selbstbeteiligung desto höher die Rate. Ganz ohne selbstbeteiligung ist also am teuersten

Auch die art der zahlweise macht noch einen unterschied zur rate. Wenn man jährlich zahlt zahlt man weniger als halbjährlich oder gar monatlich.

Schnapp dir mal nen versicherungsrechner, am besten von deiner versicherung. (meist auf deren seiten etc.) und rechne dir das mit den verschiedenen werten durch. Dann kannste den unterschied sehen.

Ohne Selbstbeteiligung bedeutet, dass die Versicherung den gesamten Schaden zahlt.
Bei z.B. 150 Euro Selbstbeteiligung bekommst du nur den Schaden ersetzt, der über die 150 Euro hinausgeht. Schaden von 350 Euro - Versicherung zahlt 200 Euro.