Tausch des Cerankochfeldes gegen Gaskochfeld (Mietwohnung)?

5 Antworten

Bedarf es einer Zustimmung des Vermieters (im Mietvertrag ist ein solcher Umbau nicht erwähnt)?

Selbstverständlich. Euch ist eine Küche mit Elektroherd vermietet und daher kein Kochen mit Gas ungefragt geduldet.

Gasflaschen bis 11 kg dürfen in privaten Innenräumen gelagert werden, wenn sie aktiv genutzt werden?)

Das mag ja sein. Dieser „Verordnung über brennbare Flüssigkeiten“, wonach in Wohnungsküchen der Betrieb von Gasherden und Propangasflaschen, deren Gewicht über 11 kg nicht hinausreicht, erlaubt sei, ändert aber nichts daran, dass der VM den Betrieb diese Anlagen in seinem Eigentum untersagen darf.

Es wäre hier schließlich eine Abwägung vorzunehmen zwischen den möglichen Schäden, die im Falle einer Explosion entstehen können und dem
Interesse, das der Mieter an dem Kochen mit Propangas haben kann.

Hier stehen sich einerseits die möglichen Toten und Schwerverletzten nebst erheblicher Bausubstanzbeschädigung und andererseits eine mögliche geringe Energiekostenersparnis des Mieters und sein Bedürfnis schnell und wie gewohnt zu kochen, gegenüber.

Im Ergebnis darf der VM dies untersagen, ggf. unverzüglich beseitigt verlangen und nach fruchtlosem Beseitigunsverlangen fristlos kündigen.

Darf ich rein theoretisch nicht mal eine Glühbirne wechseln, meine
Waschmaschine anschließen oder eine Lampe aufhängen und anschließen, wenn ich dafür keine Zulassung habe (auch wenn ich durch den Physikunterricht, viel Lektüre und viel Erfahrung von meinem Vater sehr gute Kenntnisse erfahren habe)?

Richtig: In seinem Eigemtum darf der VM Eingriffe in die Installation durch einen Fachmann seines Vertrauens verlangen, der für seine Arbeit auch haftet.

Bis auf den Austausch einer Glühbirne, die den garnicht erforderlich macht, hat jedweder unerlaubte Eingriff daher zu unterbleiben. An deinem Mietwagen darfst du ja auch keine Bremsklötze auswechseln, nur weil du es kannst, allenfalls Öl nachfüllen.

G imager761

OK, nach meinem besten Wissen: Da es im Mietvertrag nicht geregelt ist, würde ich den Herd nach meinen Wünschen umbauen.

Das mitvermietete Ceranfeld musst du allerdings aufheben und beim Auszug wieder einbauen, denn das ist ja Bestandteil der Mietsache. Also vorsichtig ausbauen, schön saubermachen, gut einwickeln und in den Keller stellen.

Selber anschließen würde ich ein Gaskochfeld nicht.

Und meines Wissens sind das Anbringen einer Lampe, der Anschluss einer Waschmaschine und das Wechseln einer Glühbirne kein Eingriff in die technische Anlage, sondern Nutzung der vorhandenen Anlage. Die Nutzung durch Privatpersonen ist erlaubt.

Als ich meine Waschmaschine geliefert bekam, da sagte mir der Herr, der sie anschloss, dass nur er das Wasser und Abwasser anschließen darf, wegen des Einspringens der Versicherung wenn die Bude untergeht. Er hatte damals auch extra einen Zettel unterschrieben, den ich noch immer habe.

Deshalb sollte man die Waschma. nicht selbst anschließen.

@tommy40629

korrekt, denn der wassermaxe darf an die elektrik nicht ran, der elektriker nicht den wasserhahn aufdrehen. jeder ist für seine arbeit haftbar, aber die betriebsversicherungen decken nur die pannen bei den typischen tätigkeiten des handwerkers ab, nicht für "berufsfremde" gefälligkeiten.

wer selbst hand anlegt, ist schlau, sparsam und geschickt, aber im schadensfall kann selbst die eigene versicherung die schadensregulierung ablehnen -- dann wird es richtig teuer

bei verdacht forschen versicherungen auch genau nach, wer da den fehler gemacht haben könnte

OK, nach meinem besten Wissen: Da es im Mietvertrag nicht geregelt ist, würde ich den Herd nach meinen Wünschen umbauen.

Da gäbe es aber ernsthafte Probleme. Kein Vermieter dürfte vermutlich dem zustimmen, zumindest nicht im Mehrgeschosser.

@albatros

Warum - solange beim Auszug alles wieder in den Originalzustand versetzt wird?

Ich habe in einer früheren Mietwohnung die alte versiffte Spülmaschine ausgebaut und in den Keller gestellt und meine eigene eingebaut. Und beim Auszug habe ich das alte "Schätzchen" wieder ordnungsgemäß angeschlossen.

Danke für eure vielen Antworten, wie immer ist es so, dass jeder ein bisschen Recht hat.

Auf Nachfrage bei einem Freund, der sich im Mietrecht gut auskennt, habe ich erfahren, dass es KEINE bauliche Veränderung des Mietobjektes ist, sogenannte "freistehende" Geräte nach meinem Belieben zu tauschen. Dazu zählen unter anderem Backofen und Kochfeld (egal ob Ceran, Gas oder Induktion), sofern diese nicht fest mit der Arbeitsplatte verbunden sind (die 2 Befestigungsschrauben vom Backofen zählen hier nicht und das Ceranfeld war nur aufgelegt). Selbst die Spülmaschine kann man unter bestimmten Voraussetzungen tauschen.

Aufheben muss man die Dinger trotzdem und beim Auszug den Ursprungszustand wiederherstellen.

Prinzipiell kann mir keiner die eigenständige Installation verbieten, sofern ich mich an die Verordnungen und Gesetze halte, eine Versicherung kann aber die Deckung vertraglich verweigern (hier ist der Versicherungsvertrag zu prüfen, einige erlauben bestimmte, eigenmächtige Installationen, aber nur nach Anleitung eines Fachmanns).

Ein Tausch der Arbeitsplatten und Einbauschränke wäre allerdings wiederum nicht gestattet.

Der Vermieter KANN im Mietvertrag eine Genehmigungspflicht oder gar ein Verbot für bestimmte Anlagen festlegen, tut er dies allerdings nicht, ist ein solcher Umbau auch nicht oder nur bedingt genehmigungspflichtig. Bei mir ist die Sache schwierig, denn in meinem Mietvertrag steht im Wortlaut

1. Bauliche Änderungen jeglicher Art, insbesondere Eingriffe in die bauseitige Ausstattung von Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär, die der Mieter durchzuführen beabsichtigt, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für die Aufstellung und Inbetriebnahme von Feuerungsanlagen. Notwendige Genehmigungen der zuständigen Stellen (Baubehörde, Schornsteinfeger usw.) hat der Mieter auf seine Kosten einzuholen [...]

Das ist laut meinem Freund nicht eindeutig, denn die Definition ist umstritten. Einige sagen, bei Feuerungsanlagen handelt es sich um "Anlagen, bei [denen] durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird" (beim Gasherd also ja), andere sagen es ist eine "Einrichtung zum Verbrennen von [HEIZ]material" (Gasherd: nein, weil er nicht primär zum Heizen gedacht ist). Außerdem lautet der Abschnitt "Bauliche Veränderungen durch den Mieter". Damit würde es eigentlich auch schon rausfallen (siehe oben).

Da ich mir relativ sicher bin, dass unser Vermieter nicht davon begeistert sein wird, möchte ich ihn nicht direkt fragen, denn dann ist ein schriftliches Verbot wirksam. Ich werde hierzu noch einen Anwalt für Mietrecht konsultieren (bin zum Glück rechtsschutzversichert) und dann noch einmal Bescheid geben.

Grüße

Ketanest

Ich verstehe wirklich nicht das Problem. Warum holst du nicht die Genehmigung des Vermieters ein und lässt die Installation von einem Fachmann durchführen?

mit gas kann man flotter kochen, da die hitze schneller "zugreift" als bei herdplatten bzw. ceran

aber die induktionsfelder sind da ebenso flott und intensiv. zudem sind die inzwischen günstiger, als ordentliche gasanlagen und flott auszutauschen.

ja. fachleute müssen sein, wenn es um haftung und ggf. versicherung geht.

knallt eine glühbirne durch, ist es problemlos austauschbar, wenn man nicht gerade die spannung mit nassem finger prüft.

ein wohnungsbrand, wegen undichter gasanlage oder falsch angeschlossenen/dimensionierten elektroanschlüssen oder wasserschade wegen fehlern bei der waschmaschineninstallation, kann teuer werden, da versicherungen sich querstellen können, wenn kein fachmann dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Ich hatte Gas und hab jetzt ein Induktions-Ceran-Kochfeld.  Wie man freiwillig auf Gas umsteigen kann, versteh ich nicht, aber darum geht es auch nicht.

An Deiner Stelle würde ich auf alle Fälle den Vermieter fragen, ob er es erlaubt. Das Ceran-Kochfeld gehört ja ihm. Vielleicht hätte er Verwendung dafür. Andernfalls müsstest Du es verwahren.

Ohne Deine Fähigkeiten anzweifeln zu wollen, Gas kann schon richtig etwas anstellen. Solange nix passiert, wird sich auch niemand aufregen. Natürlich darfst Du bei späterem Betrieb die Gasflasche selbst tauschen. Für die Installation an sich würde ich aber einen Fachmann holen. Im Falle des Falles könnte sich dann die Versicherung nicht "abputzen".