Was könnte passieren, wenn der Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers den Stromzähler wechseln soll, den unplombierten Stromzähler sichtet?

4 Antworten

Rechtlich gesehen: Stören eines Betriebes nach § 316b StGB oder auch der Straftatbestand der Erschleichung von Leistungen nach § 265a sind mögliche Folgen bei Entfernen von Plomben.

Was genau sind jetzt seine Anweisungen? Was muss oder müsste er tun?
Was wird er möglicherweise tun?

Dies dokumentieren. Zudem natürlich neu verplomben.

Rechtlich haften tut immer der, der eine Plombe oder Siegel bricht. Oder dies beauftragt. Sofern der ordnungsgemäß beauftragt ist und selbst gegen Vorschriften verstößt bist du da fein raus und ist die Sache des "Bekannten des Vermieters" oder des Vermieters selbst. Manipuliert zu deinem nachteil wurde vermutlich nichts, daher tangiert es dich nicht. Außer da wurde etwas zu deinem Nachteil gemacht - z.B. was unberechtigt angeschlossen, sodass da mehr auf dem Zähler ist als du verbraucht hast.

Da die Plombe bei Stromzählern ein privates, nichtamtliches Siegel ist, kommt der Straftatbestand eines Siegelbruchs selbst nicht in Betracht.

Aha. Das ist jetzt seit Langem mal wieder eine Antwort, wo man eigentlich sagen könnte: Das ist mal etwas ganz anderes als das, was mir bisher auf ähnliche Fragen geantwortet wurde.

Ok. Das Ding ist halt, dass ich trotzdem immer so ein bisschen "Rest-"Bedenken habe, dass ich auf einmal der Befragte werde oder sogar die Polizei anrückt und mir am Ende keiner glaubt, weil vielleicht keiner glauben will.

Der Punkt ist: Derjenige, der in der Sache mit drin hing, hatte ja tatsächlich wohl selbst beim Netzbetreiber angerufen und jedenfalls "gemeldet, dass nun alles in Ordnung sei und die mMe eingebaut werden kann". Ob er auch konkret angegeben hat, dass die Plombe entfernt wurde, weiß ich nicht. Oder ob sich das aus der Sache heraus für den Netzbetreiber ergibt, weiß ich auch nicht. Ich weiß nur, es gibt 3 Personen in der Sache. Den Vermieter, den Sohn des Vermieters und den Bekannten. Der Sohn des Vermieters hat sich darum gekümmert. Und der Sohn des Vermieters und der Bekannte waren dann auch de facto am Stromzähler dran - ich bin Augenzeuge. Aber so gesehen habe ich natürlich keine Beweise, weil ich mich ja nicht da hin stelle und die Menschen fotografiere, die da gerade am Stromzähler dran sind. Ich kann nur Notizen vorweisen, wo ich aufgeschrieben habe, wann und um wie viel Uhr welche Personen da waren und dass seit dem die Plombe fehlt.

Nun bin ich hellhörig geworden durch deine Beschreibung "Dies dokumentieren". Zudem würde er neu verplomben.

Wenn er das "dokumentiert", heißt das dann im Umkehrschluss, dass es im Nachgang durch den Netzbetreiber dann Nachforschungen gibt?

Weil, das klingt jetzt so "still"? Das klingt so, als würde ich das gar nicht merken, dass der Monteur das dann auch "dokumentiert". Die Frage, die sich mir stellt, ist natürlich auch: Wie dokumentiert er das? Macht er nur Notizen? Oder fotografiert er das auch? Spricht er möglicherweise auch mit mir und weist mich einfach darauf hin oder fragt mich halt, warum da keine Plombe dran ist?

Wenn er fragen sollte: Was soll ich dann sagen? ... Ok, bleibt mir wohl nicht viel übrig, dann sag' ich ihm natürlich die Wahrheit, wie es nun mal ist.

@110101101

Tja, und die Frage ist einer wer wenigen wo klar ersichtlich ist, worum es geht^^
Und zudem auch Sinn macht (denke du weißt was ich meine, wenn du dich hier umguckst)

ich auf einmal der Befragte werde oder sogar die Polizei anrückt und mir am Ende keiner glaubt, weil vielleicht keiner glauben will

Die Polizei wird hier gar nicht anrücken, da es erstmal eine private bzw. juristisch bezeichnet Zivilsache ist. Nur Stören eines Betriebes oder Erschleichen von Leistungen fallen in das Strafrecht, dies müsste aber entsprechend angezeigt werden und natürlich mit Beweisen belegt werden. In dem Fall wie von dir geschildert sehe ich hierfür keinen Ansatz, der dich belasten könnte. Wenn würdest du von der Staatsanwaltschaft Post bekommen, mit Schilderung der Situation solltest dann aber raus sein. Und ich glaube nicht, dass es so weit kommen wird.

er in der Sache mit drin hing, hatte ja tatsächlich wohl selbst beim Netzbetreiber angerufen und jedenfalls "gemeldet, dass nun alles in Ordnung sei und die mMe eingebaut werden kann"

Dann weiß der Betreiber doch, wer da rumgebaut hat und wird halt ggf. schon diesen Belangen, sofern es Ansprüche gibt. Das ist dann aber nicht dein Problem.

Auch Notizen haben einen nachweisenden Character und machen deine Aussage noch glaubhafter. (Ein Grund, warum man bei rechtlichen Schwierigkeiten wo man nur die eigene Erinnerung hat es immer lohnt dies zu notieren - Gedächtnisprotokoll. Hat mehr Glaubwürdigkeit als ne Erinnerung nach nem Jahr)

heißt das dann im Umkehrschluss, dass es im Nachgang durch den Netzbetreiber dann Nachforschungen gibt?

Kann sein, muss nicht. Wenn der Monteur feststellt, dass alles passt und sonst keine Anzeichen auf die genannten Straftatbestände bestehen, dann bekommt vielleicht betreffende Person, die da rumgefummelt hat ne Unterlassungserklärung im schlimmsten Fall. Aber auch das wäre nicht dein Problem, sondern vom Bekannten des Vermieters.

Wie das dokumentiert wird? Keine Ahnung. Liegt am Monteur und dem betreffenden Versorger oder Messstellenbetreiber. Das kann einem Notizbuch sein, einem Protokoll was er dabei hat, digital oder erst im Büro. Auch ein Foto wäre möglich. Oder es ist ihm vielleicht sogar egal. Dafür bräuchte ich eine Glaskugel.

Und ja, dass er dich fragt kann durchaus sein.

Wenn er fragen sollte: Was soll ich dann sagen

Na eben das, was du mir hier auch mitgeteilt hast ;)

Dass da Person XY die Fertigtstellung gemeldet hat sollte dem Monteur ja bekannt sein, zumindest der Verwaltung des Anbieters. Somit deckt sich deine Aussage ja mit deren Informationen.

Mach dir da mal keine Sorgen. Bei uns hat mal der Elektromeister unseres Netzbetreibers eine Plombe nach dem Neubau des Zählerkastens eine Plombe vergessen. Beim nächsten Mal hat der zwar rumgemosert, aber das wars. Hatte ja nach seinem Besuch alles fotografiert. Konnte ihm also unter die Nase reiben, dass er selbst die Plombe nicht angebracht hat... Da war dann auf einmal Ruhe.

Nein, Das ist nicht Zuständigkeit des Vermieters. Wenn das euer Stromzähler ist, dann fällt die Zuständigkeit an euren Stromanbieter, nur der kann jemanden Beauftragen den Stromzähler auszutauschen, der VM muß nur dafür sorgen das der Monteur zugriff auf die Anlage bekommt.

Wenn der VM einen Monteur beauftragt hat, dann stimmt da estwas ganz und gar nicht.

Doch, denn wenn der Zählerkasten erneuert oder umgebaut werden muss, dann muss das der Gebäudeeigentümer beauftragen und der ist meist auch der Vermieter.

Wichtig ist, dass der Elektriker, der die Plombe öffnet und Umbaut dazu berechtigt ist. Nach Abschluss der Arbeiten muss die Fertigstellung an den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber gemeldet werden, dass die Anlage wieder neu verplombt wird.

Es ist aber die Zuständigkeit des Vermieters den Zählerkasten und das was hinter den Stromzählern liegt so in Ordnung zu halten, dass der Stromzähler überhaupt erst gewechselt werden kann. Daran besteht keinen Zweifel, weil der Monteur genau das mir persönlich deutlich erklärt hat. Und dieser Monteur wurde auch nicht vom Vermieter bestellt. Dieser Monteur wurde vom Netzbetreiber geschickt, weil die gesetzlich dazu verpflichtet sind die alten "Ferraris-Zähler" auszutauschen gegen mMe's. Der Monteur arbeitet also im Auftrag des Netzbetreibers. Mein Vermieter hat seit Jahrzehnten noch nie irgendeine Firma mit irgendetwas beauftragt.

Der Monteur i. A. des Netzbetreibers sollte und wollte den Stromzähler wechseln, konnte das aber nicht tun, weil da etwas nicht in Ordnung war. Das hat er selbst erklärt und er selbst hat auch das Mängelprotokoll geschrieben. Das liegt sogar mir vor. Und der Monteur hat mir erklärt, dass der Vermieter jetzt einen Elektromeisterbetrieb beauftragen muss die Mängel abzustellen. Allerdings kann und darf das nicht mal irgendein Elektromeisterbetrieb machen! Diese Arbeiten dürfen nur von denen durchgeführt werden, die ganz speziell eine Zulassung vom Netzbetreiber haben (!). Das heißt: Nicht jeder Elektromeisterbetrieb hat, nur weil er ein Meisterbetrieb ist, automatisch auch die Zulassung vom Netzbetreiber für diese ganz bestimmten Arbeiten am Stromzähler (oder hinter dem Stromzähler, je nach dem, ich bin nun kein Fachmann in Elektrotechnik).

Und der Stromanbieter hat damit schon mal gar nichts zu tun. Mit dem hat man nur einen Stromlieferungsvertrag. Für Stromzähler sind die Messstellenbetreiber zuständig (in diesem Falle der Netzbetreiber, weil kein gesonderter Messstellenbetreiber ausgewählt wurde).

Ruf den Netbetreiber an . Der sagt dir als einziger ganz genau was passiert.

Ne, lieber nicht.

Ich würde im Vorfeld den Stromlieferanten davon unterrichten, dass im Auftrag des Vermieters unbefugte Person(en) am Zähler gearbeitet hat/haben und die Plombe entfernt haben und du als Mieter nicht überschauen kannst, was da gemacht wurde. Ich würde weiterhin darum bitten, dass der Stromlieferant anlässlich der Montage des neuen Zählers deinen Anschluss auf eventuelle Manipulationen - die zu deinem Schaden sein könnten - untersucht.
Damit hast du schon mal vorgebaut, dass der Vermieter dir nicht etwas in die Schuhe schieben kann.
Es gibt Vermieter, die dürfte es von Rechts wegen gar nicht geben. Ich hatte auch mal so einen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung