DEVIL EYE ANGEL EYE erlaubt in welchen farben. Tüv .Wie bekommt man die eingetragen?

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Das Einfachste ist das du zur Tüv-Prüfer geht, und den fragst .
Geh immer zu dem gleichen, den jeder Prüfer ist anders, wenn es um Grenzfälle geht.
Ich habe Mit einem Tüv Prüfer die hier im Forum ging wegen des Motorrad mit 48 PS. er hat sich davon eine Kopie gemacht, und in Zukunft die 48 PS als Sondererlaubnis eintragen.
Auch ein Tüv-Prüfer weis nicht alles.

Weises Licht ob kalt oder die Älteren im  Warmton  sind Erlaubt, Aber aus Frankreich Importierte Gelben wird hier als Ordnungswidrigkeit, oder Verwarnung geandet.

Recht herzlichen Dank

Nur weil BMW das serienmäßig hat, heißt es nicht dass das jetzt jeder bei seinem Motorrad einbauen darf. 

Jeder Motorradscheinwerfer erhält in dem Zustand seine Betriebserlaubnis, wie er aus dem Werk kommt. Und NUR in diesem Zustand ist die E-Nummer, die da drauf ist, gültig. Die BMW Motorräder mit den Devil Eyes Scheinwerfern kommen so aus dem Werk und diese Scheinwerfer haben auch für die Devil Eyes die Betriebserlaubnis, eben weil das ja ab Werk so zugelassen wurde. 

Wenn du jetzt bei irgendeinem anderen Motorrad den Scheinwerfer öffnest und dort Devil Eyes nachrüstest, dann veränderst du den Bauzustand des Scheinwerfers. Somit entspricht er nicht mehr dem Zustand, für den er zugelassen ist und die Betriebserlaubnis ist erloschen. Dabei ist es egal ob du da nun weiße, grüne, blaue oder rote Devil Eyes reinklebst. Diese Scheinwerfer haben keine Betrieberlaubnis für die Einrüstung von Devil Eyes und somit ist es nicht erlaubt.  

Wenn du es eintragen lassen willst, dann musst für diesen Umbau beim TÜV ein lichttechnisches Gutachten erstellen lassen. Sowas kostet mindestens 700€. 

Wenn du jetzt einfach Devil Eyes in deine Scheinwerfer einbaust und so rumfährst, fährst du mit manipulierter Beleuchtung und ohne Betriebserlaubnis. Das kann bei einem Unfall dazu führen, dass du eine Teilschuld bekommst oder dass deine Versicherung nicht vollständig zahlt, wenn man nachweisen kann, dass die Manipulation an deinem Scheinwerfer zum Unfall beigetragen hat, weil dadurch z.B. jemand irritiert oder geblendet wurde.

Hallo,

bei BMW vielleicht serienmäßig - aber nicht farbig!

Der Scheinwerfer muss eine EG-BE (E-Prüfzeichen) oder eine ABE haben.

Scheinwerfer mit nur einem Teilegutachten, die dann von einem Sachverständigen eingetragen werden müssen, gibt es heute (fast) nicht mehr.

Du wirst ganz sicher keinen geprüften und zugelassenen Scheinwerfer mit farbigem Licht finden.

Weiß - in den Varianten Kalt- bis Warmweiß - ist möglich und erlaubt. Sonst nichts !!!

Viele Grüße

Michael


Es gibt nur bestimmte Weißtöne die erlaubt sind. Richtig Rot, Blau usw, dürfen sie nicht sein. Diese Leuchtmittel wären in dem Fall nicht für den Straßenverkehr geeignet.

wie siehts aus mit einem grün was nicht zu hell ist. heißt das man es nur leicht sieht wenn man von vorne draufschaut aber der lichtkegel immernoch weiß ist?

@Huhn3303

Grün ist ebenfalls nicht legal. Du darfst nur Leuchtmittel mit ABE benutzen! Ich kenne kein Leuchtmittel wo grün leuchtet und im Straßenverkehr legal ist. Du kannst auch nicht einfach LED verwenden, wenn die Angel Eyes nur für kleine Halogenbirnen eine ABE besitzt. Es gibt meist nur 1 zulässiges Leuchtmittel für den Sockel. Für jedes andere müsste der Hersteller neue Prüfungen machen lassen. Das kostet ihn zu viel. 

@Klaudrian

Welchen Teil von "weiß" verstehst du nicht das bei dir "grün" rauskommt? ;)

nur weiß - und auch wirklich weiß. hatte für mein ami mal oracle lights (angel eyes für die nebelscheinwerfer) bestellt - die waren leicht bläulich -> illegal. (ok, waren ami-teile daher auch kein prüfzeichen).

aber ansich dürfen die lichter nur weiß sein.