Wir haben eine im Haus integrierte Garage , die jetzt Wohnraum werden soll, ist eine Genehmigung erforderlich?

5 Antworten

Baurecht ist Ländersache, sodass man bei Deiner Frage leider nur ganz allgemein antworten kann.

In der Regel wird eine Baugenehmigung nur für einen bestimmten Zweck erteilt. Baut man ein Haus, wird die Genehmigung dafür erteilt, dass man darin wohnt bzw. vermietet. Eine Garage dient dagegen primär dazu, dass man hier sein Auto unterstellen und andere Gegenstände lagern kann. Wenn sich dieser Nutzungszweck ändert, muss man hierfür grundsätzlich eine neue Baugenehmigung beantragen.

Die Beantwortung der Frage dürfte allerdings auch davon abhängen, inwieweit die Garage in das Haus integriert ist. Meine obigen Ausführungen beziehen sich in der Regel nur auf Garagen, die eine eigenständige bauliche Anlage darstellen. Wenn die Garage dagegen teil des Hauses ist, spricht meiner Meinung nach viel dafür, dass ein Genehmigungserfordernis entfällt.

Allerdings sollte man auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen und beim zuständigen Bauaufsichtsamt eine Voranfrage bzgl. der Genehmigungsbedürftigkeit stellen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass man die Garage wieder in ihren Ursprungszustand zurücksetzen muss.

enginmachine  10.08.2016, 05:47

Wer nichts sicher weis sollte auch nichts schreiben. Mit Empfehlungen ist dem Fraganten nicht geholfen.

uni1234  10.08.2016, 07:28
@enginmachine

Was ist denn dein Problem?! Ich habe aufgrund von allgemeinen baurechtlichen Grundsätzen geantwortet... Abgesehen davon weicht meine Antwort um 0 % von Deiner ab. Also mach Dich nicht lächerlihc und korrigier andere.

uni1234  10.08.2016, 07:24

Was ist denn dein Problem?! Ich habe aufgrund von allgemeinen baurechtlichen Grundsätzen geantwortet...

Jenny666  27.12.2017, 10:46

Wenn ein Nebenraum, der sich zum Beispiel über einer Garage befindet, in einen Wohnraum oder Aufenthaltsraum umgebaut werden soll, muss man eine Nutzungsänderung beantragen. Wird hier der vorgeschriebene Abstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten (in der Regel mindestens 3 m), benötigt man außerdem die Zustimmung des betroffenen Nachbarn, der dann die nötigen Abstandsflächen auf sein Grundstück übernehmen muss. Da dies eine Wertminderung für das Nachbargrundstück zur Folge hat, kann der Nachbar hierfür auch einen gewissen Geldbetrag verlangen.

Jenny666  27.12.2017, 20:13
@Jenny666

Das oben Gesagte ist jedenfalls das Ergebnis meiner persönlichen Recherchen im Internet und beim Bauamt und wohl jedenfalls in Bayern so.

Ich habe nämlich ein ähnliches Problem mit meinen Nachbarn (wohne in Bayern) und habe daher schon viel zu diesem Thema recherchiert. Da das Baurecht sehr kompliziert ist, würde ich mich wegen sowas allerdings immer beim zuständigen Bauamt informieren. Ich bekam bislang sämtliche Auskünfte dort kostenfrei.

Ganz klare Rechtslage in allen Bundesländern. Die Umnutzung einer Garage in Wohnraum ist  Genehmigungspflichtig. Es wird neuer Wohnraum geschaffen. Es müssen neue Stellplätze für das Auto her. Es kann der Rückbau gefordert werden, wenn illegal umgebaut wird. Es spielt keine Rolle. ob die Garage am oder im Haus ist.

Ihr Maurermeister.

Hallo rosenliese,

in der Regel könnt ihr mit der Garage machen was ihr wollt.

Selbst wenn ihr sie danach als Wohnraum vermieten wollt wird die Welt nicht untergehen.

Unsere Nachbarn haben eine Garage für ihren Baubetrieb auf die Grundstücksgrenze gebaut, was dafür zulässig ist und jetzt haben sie eine Wohnung draus gemacht und noch ein Stockwerk drauf gesetzt und wir können nichts dagegen machen.

Also, fröhliches werklen,

LG Mata

uni1234  09.08.2016, 12:22

Du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Nur weil ein bestimmtes Bauvorhaben bei Deinem Nachbarn zulässig ist, ist dies nicht verallgemeinerungsfähig.

Zudem kann man sich gerade als Nachbar gegen Bauvorhaben wehren, insbesondere wenn der Nachbar auf die Garage noch ein weiteres Stockwert draufsetzt.

enginmachine  10.08.2016, 05:48
@uni1234

Wer nichts sicher weis sollte auch nichts schreiben. Mit Empfehlungen ist dem Fraganten nicht geholfen.

Matahleo  10.08.2016, 14:21
@enginmachine

@ uni1234  Das Bauvorhaben war nicht zulässig, eine Umwidmung war nicht genehmigt, ein Schwarzbau wurde bestätigt, ein Rückbau konnte gerichtlich nicht herbeigeführt werden...das verstehe wer will, aber es sind meine Erfahrungen damit, leider.

@enginmachine

so manch eine Empfehlung hat hier schon jemandem weitergeholfen. Eine Rechtsgültige Aussage kann ohne genaueste Faktenlage sowieso keiner hier geben, auch der Maurermeister nicht.

Zu jeder Rechtsgrundlage gibt es Auslegungen, Urteile im Sinne des Ermessensspielraums eines Richters. Noch nie war und ist das Gesetz eindeutig in seinen Aussagen, sondern immer nach Sachlage zu betrachten. 

Jenny666  27.12.2017, 10:44

Wenn ein Nebenram, der sich zum Beispiel über einer Garage befindet, in einen Wohnraum oder Aufenthaltsraum umgebaut werden soll, muss man eine Nutzungsänderung beantragen. Wird hier der vorgeschriebene Abstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten (in der Regel mindestens 3 m), benötigt man außerdem die Zustimmung des betroffenen Nachbarn, der dann die nötigen Abstandsflächen auf sein Grundstück übernehmen muss. Da dies eine Wertminderung für das Nachbargrundstück zur Folge hat, kann der Nachbar hierfür auch einen gewissen Geldbetrag verlangen.

Jenny666  27.12.2017, 20:08
@Jenny666

Das oben Gesagte ist jedenfalls das Ergebnis meiner persönlichen Recherchen im Internet und beim Bauamt und wohl jedenfalls in Bayern so.

Ich habe nämlich ein ähnliches Problem mit meinen Nachbarn (wohne in Bayern) und habe daher schon viel zu diesem Thema recherchiert. Da das Baurecht sehr kompliziert ist, würde ich mich wegen sowas allerdings immer beim zuständigen Bauamt informieren. Ich bekam bislang sämtliche Auskünfte dort kostenfrei.

Frag beim zuständigen Bauamt nach, das ist Ländersache und du wirst 100 verschiedene Antworten bekommen.

enginmachine  10.08.2016, 05:48

Wer nichts sicher weis sollte auch nichts schreiben. Mit Empfehlungen ist dem Fraganten nicht geholfen.

Ja, Sie müssen der Baubehörde einen genehmigungsfähigen Bauantrag einreichen.

Nach erfolgtem Umbau erfolgt eine Neuveranlageung zur Grundsteuer "B".