Sturmschaden auf Auto und Vermieter macht Probleme. Was tun?

8 Antworten

Dein Vermieter hat mit dem Schaden erstmal nichts zu tun. Du hast eine Vollkasko-Versicherung, darin ist die TKV und somit die Sturmversicherung integriert. Lasse den Schaden über die TKV regulieren - eine Hochstufung der Prozente erfolgt bei der TKV nicht.

Damit hast Du den Ärger mit dem Vermieter erst einmal vom Hals. Denn sollte Dein TKV-Versicherer der Meinung sein, dass den Vermieter ein Verschulden trifft ist es seine Sache sich mit diesem auseinanderzusetzen oder auch nicht - damit hast Du dann nichts mehr am Hut.

Das einzige, was noch an Dir hängen bleiben kann, wäre ggf. eine in der TKV vereinbarte Selbstbeteiligung. Diese könnte/müsste man dann direkt beim Vermieter einfordern, vorausgesetzt, dass - wie schon gesagt - ein Verschulden von diesem vorliegt. Dies sehe ich in Deinem konkreten Fall aber nicht.

Die Versicherung hätte nicht abgewunken, wenn Du den Wagen wegen der losen Ziegel auf der Straße abstellst.

Da Du aufgrund des Wissens um das marode Dach ohnehin einen Teil des Schadens selbst tragen musst, reiche die Rechnung halt bei der Vollkasko ein. Die werden Dir schon sagen, ob der Hausbesitzer in der Pflicht ist.

Apolon  02.04.2015, 00:37

manche Leute sollten einfach die Griffel stillhalten und solch einen Blödsinn nicht schreiben !

Sicher ist dein Vermieter im Recht, denn keine Privat- oder Gebäude-Haftpflichtversicherung zahlt bei einem Sturmschaden (höhere Gewalt).

Melde den Schaden deiner Teilkaskoversicherung und schon ist das problem gelöst.

Gruß A.

Wenn die Dachziegel durch den Sturm herunter gekommen sind, ist das nicht das Verschulden deines Vermieters.

Selbt wenn er eine Wohngebäudeversicherung hätte, würde diese für den Schaden an deinem Auto ohnehin nicht aufkommen, da das Auto nicht zum Gebäude gehört.

Eine Gebäudehaftpflichtversicherung kommt auch nicht auf, da es sich bei Sturm um höhere Gewalt handelt.

Daher ist dieser Schaden ein Fall für deine Teilkaskoversicherung. Diese ist in  deiner Vollkaskoversicherung enthalten. Du wirst dann auch nicht zurückgestuft, musst aber eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

bwhoch2  02.04.2015, 10:14

Falsche Antwort. Wenn das Dach nicht so gedeckt ist, dass es einen Sturm aushält und nur provisorisch geflickt war, ist der Eigentümer in der Haftung. Die Gebäudehaftpflicthversicherung würde eintreten.

In diesem Fall sieht es so aus, dass es eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung gibt. Der Schaden wäre somit gedeckt. Es könnte allenfalls sein, dass diese Versicherung Regressansprüche an den Eigentümer stellt und da soll er sich dann mal raus reden...

Das ist mir zu wirr. Ich nehme doch nicht den Vermieter in Anspruch und bekomme vielleicht lediglich meinen Schaden ersetzt, wenn denn meine eigene Teilkasko, nicht Vollkasko, die Reparaturkosten komplett und ohne Abzüge ordnet. Also bitte!