Muss ich einen Nachtrag zum Mietvertrag unterschreiben?

6 Antworten

wenn kein Parkplatz auf der Straße frei ist und meine Freundin in der Garage steht.

daher weht der Wind, du hast ne Garage gemietet - keinen Stellplatz; da must dich beim Vermieter kümmern ob du den Stellplatz mieten kannst! viell. auch nicht, da der freibleiben soll, wegen der Rangiererei.

dann wirst dir einen anderen PP weiter außerhalb suchen müssen und laufen.

Darf ich vor der Garage stehen?

Nein, auch wenn es andere praktizieren

muss ich diesen Nachtrag unterschreiben?

nein

Wenn Du Ruhe mit dem Vermieter haben möchtest unterschreibst Du am besten...

Das ist mir klar, aber ich möchte ja gelegentlich weiter vor der Garage stehen, wenn kein Parkplatz auf der Straße frei ist und meine Freundin in der Garage steht.

@xXmarcXx1998

Die Sache ist doch ganz klar: Du hast einen Stellplatz für ein Auto gemietet und zahlst auch nur für den einen Platz, der in der Garage ist. Der Platz vor der Garage dient nur zum zwischenzeitlichen Abstellen, bevor man wegfährt oder das Auto in die Garage fährt.

Eine Fehlnutzung ist es in jedem Fall, wenn die Garage anderweitig, z. B. als Lagerraum oder für fremde Kfz genutzt wird und das Kfz Deiner Freundin ist, wenn sie nicht auch im Mietvertrag steht, auf jeden Fall ein fremdes Kfz. Selbst, wenn sie im Mietvertrag steht, bleibt es immer noch nur ein Stellplatz und nicht zwei.

Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst, der Vermieter ist im Recht.

@xXmarcXx1998

Wie groß und breit ist denn Deine Freundin? Wenn sie in der Garage steht passt Dein Auto nicht mehr rein?

Der Vermieter kann keine Vertragsänderung machen bzw. verlangen, so weit so gut.

ABER:

Er muss es auch nicht.

Wieso?

Du hast eine Garage gemietet un dort darfst Du Dein Auto reinstellen, aber der Platz davor ist nicht mitvermietet.

So wie bei einer Wohnung, die hast Du gemietet, aber der Hausflur gehört nicht dazu und da darfst Du nichts abstellen.

Also bevor er zum Anwalt rennt, der im das erzählt was ich Dir schon geschrieben habe, unterlasse es vor der Garage zu parken.

Es ist völlig egal, ob du das unterschreibst. Wenn der Eigentümer das als "Hausordnung" verfasst, musst du dich daran halten, auch ohne deine Unterschrift.

Es steht nicht in der Haus Ordnung drin die anderen Eigentümer der anderen Wohnungen stehen auch direkt vor der Garage.

@xXmarcXx1998

Du hast meine Antwort nicht richtig gelesen oder nicht verstanden.

Wenn der Eigentümer oder die Verwaltung das als "Hausordnung" verfasst, musst du dich daran halten, auch ohne deine Unterschrift. Und die anderen natürlich auch.

Du musst prinzipiell keinen zusätzlichen Vereinbarungen zu einem bestehenden Vertrag zustimmen.

Was für dich gibt ist die bestehende Vereinbarung. Änderungen dieser bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Stimmt eine Seite nicht zu, wird aus der Vertragsänderung nichts.

Also wenn ich das nicht unterschreibe ist es nicht gültig ?

@xXmarcXx1998

Genau. Das ändert aber nichts daran, dass du vor der Garage eventuell nicht parken darfst.

@JayCeD

Woher weiß ich denn das ich dort nicht stehen darf? Im Mietvertrag steht nichts dem gleich drin.

@xXmarcXx1998

Woher weiß ich denn das ich dort nicht stehen darf?

Na durch eine entsprechende Mitteilung des Besitzers. Die muss auch nicht durch eine Änderung des Mietvertrages erfolgen, die kann auch mündlich erfolgen. Bei hartnäckiger Ignoranz kann er dir auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Abmahnung zusenden.

@xXmarcXx1998

Woher weiß ich denn das ich dort nicht stehen darf? Im Mietvertrag steht nichts dem gleich drin.

Im Mietvertrag stehen die Sachen drin die Du gemietet hast und die Du benutzen darfst.

Steht da etwas über den Platz vor der Garage?

Nein.

Also darfst Du ihn auch nicht einfach nutzen.