Sturmschaden am Auto Dachziegel Wer zahlt?

6 Antworten

Sturm ist höhere Gewalt, so dass der Hausbesitzer nicht für den Schaden aufkommen muss, sofern das Dach vorher in einem ordnungsgemäßen Zustand war.

Hatte das Auto deines Sohnes vorher eine Teilkaskoversicherung? Dann besteht diese in  der Regel auch nach der Stilllegung im Rahmen einer beitragsfreien Ruheversicherung weiter. Dein Sohn sollte mal bei seiner Versicherung nachfragen.

Da das Auto meines Sohnes aber seit fast einem Jahr stillgelegt ist ( nicht abgemeldet ) besteht ja kein Versicherungsschutz mehr!

Und die Kiste hat wirklich keine Ruheversicherung?

Wenns denn keinen Versicherungsschutz über eine Teilkasko gibt, dann wird wohl der Sohn den Schaden an seinem Fahrzeug aus eigener Tasche bezahlen müssen, wenn wir davon ausgehen, dass die Eltern nicht haften (wenn es vorher keine bekannten Instandhaltungsmängel am Dach gab).

Kein Ende des Vertrags durch Abmeldung

Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Versicherungsvertrag nicht beendet.

Beitragsfreie Ruheversicherung

Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt.

Umfang der Ruheversicherung

Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst
-die Haftpflichtversicherung und die Umweltschadensversicherung,
- die Teilkasko, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkasko bestand. Darüber hinaus sind Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter versichert, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko bestand.

Also erst mal den bisherigen Versich.schutz klären...

Das zahlen die Hausbesitzer, oder die Versicherung der Hausbesitzer. Denn deren Haus hat den Schaden verursacht.

Nein, der Sturm hat den Schaden verursacht und dabei handelt es sich um höhere Gewalt.

Bei Sturm zahlt die Teilkasko. Hier im Speziellen wäre sogar kein Sturm nötig, da es sich ja um einen Glasbruchschaden (Panoramadach) handelt. Das zahlt die Teilkasko auch.