Auto versperrt Garageneinfahrt

16 Antworten

Hab ich letztens noch gesehen: es wird tatsächlich erwartet, dass man eine "geraume Zeit" wartet, evtl. sogar auf sein eigenes Auto verzichtet, oder den Besitzer selber sucht, bevor man die Polizei holt. WENN die das Auto abschleppen lässt, muss der Besitzer des störenden Autos das zahlen.

Deutschland....diene Autofahrer. Wenn Du abschleppen lassen willst, zahlst Du den Spass und kannst es dann versuchen zivilrechtlich wieder zurück zu fordern. Viel Spass dabei.

Einfach mal eine halbe Stunde warten und die Angelegenheit endet von ganz allein. Oder aber auch in der Nachbarschaft mal nach fragen.

Wir brauchen nicht immer für alles gleich die Polizei, Rechtsanwälte und die Gerichte.

Mein Fahrzeug wurde von einem Abschleppunternehmen aus dem öffentlichen Straßenraum abgeschleppt, weil der Grundstücksbesitzer sich behindert fühlte. Versuche, den Behinderer (also mich) ausfindig zu machen, hat er nicht unternommen. Das Abschleppunternehmen hat das Fahrzeug auf seinem Privatgelände abgestellt und blockiert. Erst durch Zahlung der Abschleppkosten + Standgebühr von insgesamt 250 Euro konnte ich mein Fahrzeug zurückerhalten. Nachfragen bei der Polizei und bei einem Rechtsanwalt ergaben: ich soll zahlen. Eine rechtliche Grundlage wurde, trotz mehrfach längerer Diskussion, nicht genannt. Die Polizei sagte, das sei eine private/zivilrechtliche Auseinandersetzung und dass sich die Polizei da heraushalte. Der geschäftstüchtige Rechtsanwalt riet mir, anschließend die Ausgaben vom Grundstückeigentümer, ggf. per Klage, zurückzuholen. Ergebnis: Das ist ein rechtsfreier Raum. Wenn sich Grundstückeigentümer, Abschlepper und Polizei einig sind, hat der Autobesitzer keine Chance. Wenn der Abschlepper beim Grundstückeigentümer kassiert, mag das anders aussehen. Gewiefte Abschlepper könnten 2 mal kassieren in der Hoffnung, dass Autobesitzer und Grundstückseigentümer sich nicht mögen und nicht miteinander kommunizieren.

rexx1  21.03.2014, 10:09

Ergänzungen:

  1. Meine sofortige Rückfrage bei der Polizei, ob das Abschleppunternehmen unter dem Schutz der Polizei agiere, wurde verneint. "Wir halten uns da raus."

  2. Der Grundstückseigentümer hatte, bevor er das Abschleppunternehmen rief, zuvor erfolglos bei Ordnungsamt und Polizei angerufen. Die hatten kein Interesse.

  3. zu "rechtsfreier Raum": der rechtliche Rahmen, auf dem das Abschleppunternehmen agiert und kassiert, ist unbekannt. Es gilt das Recht des aktuell Stärkeren.

Haha, entschuldigt, liebe user, aber ich habe das vor einigen Jahren anders erlebt. Meine Einfahrt war zugeparkt. Ich konnte nicht zum Dienst. Im Nachbargasthaus war eine Faschingsfeier. Also habe ich den Fahrzeughalter mehrfach ausrufen lassen. Dann habe ich die Polizei angerufen. Die erklärten, nichts tun zu können, wenn es keine Feuerwehranfahrt o.ä. sei. Also habe ich das Auto abschleppen lassen. Und was ist passiert? Ich musste die Kosten tragen. Trotz Rechtsanwalt. Das Gericht war lapidar der Meinung, ich hätte nicht genug unternommen, den Fahrer ausfindig zu machen. Also Vorsicht mit abschleppen lassen. Erst mit dem Abschlepper am Telefon klären, wer die Kosten tragen muss.

jbinfo  08.10.2010, 19:18

So sehe ich das auch.

cpthanky  06.10.2014, 14:15
@jbinfo

...wieso immer soviel Fragen ? ... wenn ein Fahrzeug auf meinem Privatgrund steht und mich behindert warte ich 10 Minuten. Wird das Fahrzeug nicht entfernt kommt ein Strick um die Hinterachse und das andere Ende an meine Anhängerkupplung. Falschparker auf öffentlichen Raum ziehen und dort stehen lassen. Kein Abschlepper, Keine Polizei, Kein gar nix. Zuparken wäre Nötigung, Abschlepper rufen? NEIN, einen anderen Parkplatz suchen, sicher Nicht. Wenn ich nach 8-10h Arbeit nach Hause komme habe ich weder Lust noch Zeit für so Spielchen. Ach und für die die meinen dass man das nicht darf. Richtig Ihr dürft das nicht, ich frage nicht lange sondern verschaffe mir mein Recht.

Ruf das Ordnungsamt an. Wenn die sich für abschleppen entscheiden musst Du nicht zahelne. Wenn Du selber abschleppen lässt musst Du Vorkasse zahlen.