Umschlag auf Mieter?

5 Antworten

Wartung Hebe- Dosieranlage (darunter kann ich mir nichts vorstellen, es gibt keine Aufzüge)

es geht um Fäkalienabwasser - laufen alle Abwässer darüber? ist es umlagefähig

was steht im Mietvertrag? wer nutzt die Garagen, die gehören zum Grundstück
Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung
Niederschlagswasser
Pflege/Reinigung Garagenhof sofern das in den Hausmeistertätigkeiten mit drinn ist

das ist Umlagefähig

Serayla 
Fragesteller
 20.02.2019, 13:50

Die Garagen werden von den Parteien im Haus genutzt es gibt aber nicht für jede Partei eine Garage, deshalb hatte ich keine.

Abwasser wird nochmal gesondert abgerechnet.

Hausmeistertätigkeiten und Reparaturen werden ebenfalls nochmal gesondert gelistet

peterobm  20.02.2019, 13:55
@Serayla

ohne Mietvertrag, Hausordnung; Nebenabrechnung kann definitiv keine Aussage getroffen werden.

man verweise auf die umlagefähigen Kosten - siehe Link von johnnymcmuff

Gerhart  20.02.2019, 15:06
@Serayla

Reparaturkosten sind Vermietersache, also nicht umlagefähig.

albatros  20.02.2019, 19:17
@Serayla
Reparaturen

... dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden

Legionellenuntersuchung Trinkwasse ja

Niederschlagswasser ? Wo wie was?

Niederschlagswasser Garage (obwohl keine Garage zur Wohnung gehört)? Warum

Pflege/Reinigung Garagenhof (der ganzen Anlage) ja

Brandversicherung Garagen (der ganzen Anlage ja)

Dachrinnenreinigung ja

Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung nein

Wartung Hebe- Dosieranlage (darunter kann ich mir nichts vorstellen, es gibt keine Aufzüge) nachfragen

GanMar  20.02.2019, 14:24
Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung nein

Doch!

kevin1905  20.02.2019, 15:10
Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung nein

Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes sind umlagefähig!

albatros  20.02.2019, 19:18
Dachrinnenreinigung ja

Nur wenn ausdrücklich unter sonstige Betriebskosten vereinbart ...

schleudermaxe  21.02.2019, 12:37
@albatros

... richtig, so mein erstes Urteil in Deutschland!

Legionellenuntersuchung Trinkwasser

Im Rahmen einer Wartung der Trinkwasseranlage ja, ansonsten nein.

Niederschlagswasser

Ja.

Niederschlagswasser Garage (obwohl keine Garage zur Wohnung gehört)

Nein

Pflege/Reinigung Garagenhof

Ja, wenn der Hof zur Mietsache gehört oder gemeinschaftlich genutzt werden kann (dann anteilig). Das setzt aber auch voraus, dass eine Firma mit der Reinigung/Pflege beauftragt wurde.

Brandversicherung Garagen

Analog oben zur Garagenthematik. Wenn nicht Teil der Mietsache, dann nicht umlagefähig.

Dachrinnenreinigung

Ja.

Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung

Ja.

Wartung Hebe- Dosieranlage (darunter kann ich mir nichts vorstellen, es gibt keine Aufzüge)

Kann.

albatros  20.02.2019, 19:16
Dachrinnenreinigung

Nur wenn explizit unter "Sonstige Betriebskosten" vereinbart (Nummer 17 der Tabelle).

johnnymcmuff  20.02.2019, 19:30
@albatros

Steht wo nachzulesen?

Meiner Kenntnis nach reicht es laut BGH-Urteil aus auf den Verweis auf BetrKv2 oder das Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten sind.

Einzelne Posten müssen nicht aufgeführt werden.

albatros  20.02.2019, 19:31
@johnnymcmuff

Für sonstige BK ist aber die Nennung zwingend. Dachrinnenreinigung fällt nicht unter die Nummern 1 bis 16, sondern 17 (Sonstige BK).

.... nö, es sei denn, es wurde von Dir so vereinbart.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung