Nachbar verweigert mir das befahren des Hofes zur Garage?

6 Antworten

Wenn du im Mietvertrag die Nutzung der Garage mit einbezogen hast, ist es eine Genehmigung des Vermieters auch diese Garage zum Zwecke der Unterbruíngung von KFZ zu nutzen.

Der NAchbar hat damit rein gar nichts zu tun. Er ist nicht der Vermieter.

Und wenn er doch der Vermieter sein sollte, hat er die Garage mit vermietet und somit darfst du auch mit dem Auto dort hin fahren.

2401marco 
Fragesteller
 21.08.2016, 09:42

Steht nur Garage angekreuzt kein Zusatz vermerk 

Deepdiver  21.08.2016, 09:43
@2401marco

ja. Dann darfst du diese auch nutzen. und zwar auch für dein Auto.

Du kannst auf Deinen Mietvertrag pochen.

Dein Auto ist für den Straßenverkehr zugelassen, folglich muß die Nachbarschaft eben hinnehmen, wenn das Fahrzeug lauter als andere ist.

und er ist jetzt vermieter?wenn nein ,dann hat er das auch nicht zu bestimmen.

es kommt aber auch darauf an was genau im mietvertrag steht.

zum anderen thema mit der werkstatt: anzeige wegen ruhestörung erstatten.

sonntags hat generell ruhe zu herrschen.

2401marco 
Fragesteller
 21.08.2016, 09:36

Nein nicht mein Vermieter. Der Nachbar hat das Wege recht .Damals per Gericht festgelegt. 

dieser "nachbar " ist kein mitbewohner des  hauses - sondern der eigentümer des nebengrundstück ?

dann übernehmen sie das dingliche wegerecht für 301,. €

2401marco 
Fragesteller
 21.08.2016, 09:52

Genau der Nachbar ist Eigentümer des Nachbar Grundstück. Das Wegerecht wird ja von unsere Nebenkosten geleistet. Die der Vermieter bezahlt .

2401marco 
Fragesteller
 21.08.2016, 10:00
@2401marco

Ich gehe einfach mal von aus das nur der Vermieter das Wegerecht bekommen hat .Das es vielleicht nicht für die Mieter hier gilt. 

Denke mal nach meiner Meinung müsste der Vermieter das Wegerecht neu verhandeln da er ausgezogen ist hier .Und wir als Mieter wohl garkein Anrecht drauf haben das der Nachbar so blöde nun spielt war Ja Jahre lang nie was gewesen. Nur frage ich den Vermieter bekomme ich zur Aussage das Wegerecht steht gilt ... 

HeikeElchlep1  21.08.2016, 13:31

Ein Wegerecht ist doch nicht an eine Person, sondern an ein Grundstück gebunden, erst recht, wenn dafür auch Geld bezahlt wird. Zumal du das in den Nebenkosten abführst. Notfalls Rechtsauskunft beim Rechtsanwalt einholen.

den gewohnten gang > Mieter > Vermieter > Verwaltung / Eigentümer gemeinschaft...

ansosten einen Mieterbund einschalten.

ansonsten könnte man ihn ja wegen "schwarzarbeit" anhängen ... aber das bliebe nur die nächste option..