Haben wir das Recht auf Hofnutzung (Parken) ohne das es im Mietvertrag steht?

11 Antworten

Nein. Wie du richtig erkannt hast steht darüber nichts im Mietvertrag. Also habt ihr den Hof weder gemietet noch habt ihr ein Nutzungsrecht. Ihr habt eine Garage, da könnt ihr das Fahrzeug abstellen. Der Vermieter ist also im Recht.

Es würde mir als Vermieter auch nicht gerade gefallen, wenn meine Mieter ihr Fahrzeug ohne Rücksprache  mit mir dauerhaft auf einer nicht gemieteten Fläche abstellen.

Ihr habt genau einen Stellplatz in einer Garage. Mehr Fahrzeuge dürft ihr also nicht abstellen, wenn es der Vermieter nicht erlaubt. Die Zufahrt zur Garage muss im übrigen stets frei bleiben und darf nicht zweckentfremdet werden.

Wenn der Oldi so abgestellt werden kann, dass er weder Eure Zufahrt noch andere in der Nutzung des Hofes behindert, könntet ihr mit dem Vermieter sprechen, ob er einverstanden wäre, wenn ihr den Platz dafür als zusätzlichen Stellplatz anmeldet. Für so ca. 20 bis 30 € pro Monat.

Wenn ihr außer der Garage keinen weiteren Stellplatz auf dem Hof angemietet habt, ist euer Vermieter im Recht, unabhängig davon, ob dort noch Platz für einen weiteren Wagen wäre.

Warum stellt ihr nicht den Oldtimer in die Garage und das "Garagenauto" an die Straße?

Hardrexx 
Fragesteller
 08.01.2016, 18:56

Benutzen die Garage als "Lager" :(

TrudiMeier  08.01.2016, 19:08
@Hardrexx

Eine Garage ist zum Abstellen eines Fahrzeuges gedacht. Es bleibt dir natürlich überlassen, die Garage als Lagerraum zu nutzen. Das gibt dir aber noch lange nicht das Recht, den Hofraum zum Parken zu nutzen.

Hardrexx 
Fragesteller
 08.01.2016, 19:13
@TrudiMeier

Keine Angst, bin nur der Sohn, ich habe eh kein Recht :P

Pfaffenhofener  08.01.2016, 22:08
@Hardrexx

Dann laßt euch mal nicht erwischen, in den meisten Bundesländern ist dies nämlich untersagt. Euer Vermieter ist übrigens im Recht.

imager761  09.01.2016, 06:49
@TrudiMeier

Es bleibt dir natürlich überlassen, die Garage als Lagerraum zu nutzen.

Falsch. Bau- und Garagenverordnungen der Länder sehen ausdrücklich vor, daß Garagen ausschließlich für Kraftfahrzeuge und Kfz-Zubehör wie Reifen und Wagenheber vorgesehen seien. Etwas anderes darf dort nicht stehen. Eine Nutzungsänderung ohne behördliche Genehmigung ist verboten und mit bis zu 500 EUR Bußgeld belegt :-O.

Aus gutem Grund: Private Pkw-Stellplätze und Garagen sollen auch den öffentlichen Verkehrsraum wie die innerstädtische Parkplatznot entlasten. Dieses Ziel würde verfehlt, wenn Garagenbesitzer ihr Auto draußen abstellen, weil ihre Garage als "Zweitkeller" oder Hobbyraum verwendet würde.

Eine Garage ist zum Abstellen eines Fahrzeuges gedacht.

Eben. Streng genommen darf da nicht einmal ein Fahrrad oder der sperrige Gartenschlauch untergebracht werden.

G imager761

Ihr dürft über den Hof in die Garage fahren.

Draußen stehen lassen dürft ihr auf dem Grund und Boden, der euch nicht vermietet wurde, absolut nichts

Eine Mahnung ist nett, er hätte den Wagen auch abschleppen lassen können - zu Kosten des Eigentümers.

Haben wir das Recht auf unserer Seite den Hof mitbenutzen zu dürfen?

Nein. Euch ist eine Garage vermietet, die man weder als Lagerraum zweckentfremden noch die Zuwegung dahin oder den Platz davor als Stellfläche nutzen darf :-O

Die Abmahnung des VM ist daher rechtens.

Du solltest deinen Eltern beim Ausmisten der Garage helfen und darauf drängen, den Wagem darin abzustellen. Und den VM unverzüglich darüber informieren, dass und wann das erledigt wird.

Denn wäre die "Mahnung" mit einem Beseitigungsverlangen unter Fristsetzung verbunden, darf der VM euch nämlich andernfalls den Gesamtmietvertrag fristlos kündigen - damit verlöre nicht nur der Oldtimer ein Dach über dem Kopf :-O

G imager761