Stunden abziehen als bestrafung, erlaubt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lauf seiner Aussage sei das Rechtens bis 8 Stunden pro Monat.

Das ist - jedenfalls für Deutschland - völliger Unsinn, wenn nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Erstens dürfen Betriebsbußen (darum handelt es sich hier) nur eingeführt werden über eine tarifvertragliche Regelungen und unter Beteiligung des Betriebsrats (sofern es einen gibt).

Ohne anwendbaren Tarifvertrag, der eine solche Regelung enthält, und wenn es keinen Betriebsrat gibt, der einem Bußkatalog zugestimmt hat, darf der Arbeitgeber nicht von sich aus Strafen verhängen. Zulässig ist dann lediglich die arbeitsvertragliche Vereinbarung von beiderseits geltenden Vertragsstrafen bei vertragswidrigem Verhalten.

Zweitens muss dann, wenn es zulässig einen Katalog von Betriebsbußen gibt, dem einzelnen Arbeitnehmer - hier dem Azubi - das konkrete Fehlverhalten nachgewiesen werden. Eine solche pauschale Inhaftungnahme, wie von Dir geschildert, ist absolut unzulässig.

Wende dich an die IHK oder die für dich zuständige Kammer. Oder an die Gewerkschaft.

Nein, Kollektivstrafen sind verboten, und von Stunden abziehen (was genau meinst du damit? abziehen wovon?) hab ch noch nie gehört. Bei deiner Kammer/Gewerkschaft wird man dich fachlich informieren und euch auch helen.

Also ich bin Jugend und Auszubildenenen Vertretter und so ein gesetzt habe ich noch nie gehprt das ist unter aller sau sowas darf er auf keinen fall machen du als azubi darf algemein keine überstunden machen ( es gibt ausnahme regelungen wenn man am not ist aber das muss festgehalten und protokoliert werden) wenn das schon öfters passiert ist solltet ihr mal zu eurer handels kammer gehen und das mal melden das geht ja mal garnicht das ist ausbeute

PPhowPP 
Fragesteller
 15.10.2015, 15:16

Mit überstunden hat dies jetzt nichts zu tun.

Es wird einfach eine gewisse Zeit abgezogen. Aber bin schonmal froh das hier nirgends steht das man dies unter Umständen machen kann. 

Mir geht es da nicht in erster Linie um die Zeit. Sondern das man sich nich alles gefallen lassen muss. Auch weil ca. 20 Personon betroffen sind

Paze45  15.10.2015, 15:22
@PPhowPP

auch von der normalen arbeitszeit darf er das nicht abziehen weil um deine stunden voll zu bekommen musst du ja dann länger arbeiten weil dein gehalt darf er auch nicht kürzen und somit machst du ja überstunden setzt euch auf jedenfall zs und meldet das eurer kammer oder eurem betriebstrat wenn ihr einen habt was ich aber nicht glauben ...

Bitterkraut  15.10.2015, 15:25

Wie wird man denn Azubi-Vertreter, wenn man nicht mal Verteter (und anderes) richtig schreiben kann?

Paze45  15.10.2015, 15:27
@Bitterkraut

klugscheißer mag keiner und ich tippe die texte schnell ab und achte nicht auf die rechtschreibung alle verstehen was damit gemeint ist aber einer muss ja immer aus der reihe tanzen nech;-)

Familiengerd  15.10.2015, 16:58
@Bitterkraut

@ Bitterkraut:

Völlig überflüssige Bemerkung, die mit der Sache aber auch gar nichts zu tun hat - vor allem, wenn man auch noch davon ausgehen kann, dass bei jüngeren Leuten möglicherweise (und dann auch üblicherweise massenhaft mit Fehlern belastet) auf die Schnelle übers Smartphone geschrieben wird.

wenn man nicht mal Verteter richtig schreiben kann

Das müsste Dir jetzt aber etwas peinlich sein: erst der Rüffel, dann der eigene "Verschreiber" ...

Familiengerd  15.10.2015, 17:02
@Paze45

@ Paze45:

und achte nicht auf die rechtschreibung

Ein Mindestmaß an Beachtung der Rechtschreibung und auch der Zeichensetzung darf man allerdings schon verlangen, nicht nur der besseren Lesbarkeit eines Textes wegen, sondern auch aus Respekt vor den Lesern - auch wenn es mit der Sache, um die es bei Frage und Antwort geht, nichts zu tun hat!

Im Übrigen verlangen das auch die Regeln dieses Forums

Disziplinarmaßnahmen sind nur bei entsprechender Prüfung des Einzelfalles und nicht als "Sippenstrafe" zulässig. Ebenso halte ich 8 Stunden für völlig überzogen. Laut folgender Quelle sind nur 4 Stunden pro Monat zulässig:

http://www.iflow.it/lehrlingskalender/magazin.php?ZID=60&AID=303&TOPIC=Gesetze%20%26%20Bestimmungen&ID=58297

Wichtig in dieser Quelle: Die Mitteilung der Disziplinarmaßnahme muss schriftlich erfolgen, sie muss genau begründet sein und sie muss innerhalb von 5 Tagen nach dem beanstandeten Vorfall erfolgen.

Familiengerd  15.10.2015, 16:38

Dir ist schon bewusst, dass es sich um eine deutschsprachige italienische Seite handelt, die mit deutschem (österreichischem, schweizerischem) Recht nichts zu tun hat?