Ausbildungsvergütung kürzen?

5 Antworten

> Zur Entgeltkürzung:

Dazu ist Dein Arbeitgeber nicht berechtigt!

Eine Entgeltkürzung ist nicht erlaubt, weil die Fehlzeit gegenüber dem Arbeitgeber mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen wurde!

Allenfalls kann er eine Abmahnung gegen Dich aussprechen, weil die
vorgeschriebene Entschuldigung gegenüber der Berufsschule für das Fehlen
versäumt wurde.

> Zum Urlaub:

Auch hier ist der Arbeitgeber im Unrecht, wenn ...

..., wenn der Arbeitgeber Dir den vollen Jahresurlaub gewährt hat im Wissen darum (es sich also nicht um einen nachweisbaren Irrtum seinerseits gehandelt hat), dass Du nicht den ganz Jahresurlaub nehmen kannst, weil zum Jahresende noch der Betriebsurlaub ansteht.

Seit wann ist bekannt, dass es vom 23.12.2017 bis zum 02.01.2018 Betriebsurlaub gibt?

Das ist üblich bei uns im Betrieb über Weihnachten zu Neujahr. zudem machen wir jeden Tag immer eine halbe Stunde länger weswegen wir vom Januar bis April immer am Freitag zuhause bleiben da der Betrieb geschlossen bleibt( ergibt sich durch die Überstunden) die vom April bis Dezember zustanden komme ( täglich 30 min ) . Ich werde ja im Januar 2018 den Betrieb verlassen ( vorrausichtlich bei bestehen der gesellenprüfung ) also stehen mir doch rein theoretisch die Tage die ich vom April bis Dezember 2017 länger gemacht habe trotzdem zu ( entweder als Urlaub oder als Auszahlung) Oder sehe ich das falsch ? Das heißt zwischen Weihnachten und Neujahr arbeiten ist garnicht gerechtfertigt da wenn ich den Betrieb 2018 verlasse mir ja noch 78 Überstunden zustehen ( die sie mir bestimmt irgendwie nicht gönnen möchte aber Fakt ist ich habe sie ja gearbeitet ) also kann die Chefin doch theoretisch sagen ich soll Weihnachten und Neujahr zuhause bleiben da ich die 78 Stunden eh nicht bekomme weil ich den Betrieb ja verlasse, zudem kommt das sie mir von meinen 78 Stunden die 18 dann doch auch abziehen könnte ohne Kürzung des lohnes. Rede ich mir das gerade schön oder ist das so

Ich hatte immer meine vollen 30 Tage Urlaub und die konnte ich mir immer nehmen auch wenn am Ende 0 stand wurde das halt von den neuen abgezogen

@crelo

Wenn du noch 78 Überstunden hast, kann er nicht von Dir verlangen, in den Betriebsferien zwischen Weihnacht und Neujahr zur Arbeit zu kommen; die Überstunden muss er Dir dann in Freizeit ausgleichen.

Kann während des Betriebsurlaubs denn überhaupt gearbeitet werden?

Ja es kann gearbeitet werden , Aber nur wenn jemand einen Schlüssel hat und das macht kaum einer bzw. so gut wie niemand . Aber wie würde man den mit meinem 78 Überstunden vergehen , die ich ja ab Januar dann habe , obwohl ich Januar 2018 ja den Betrieb verlasse, Das schuldet mir die Firma dann ja finanziell oder nicht ?

@crelo

Also noch einmal zusammengefasst unter den von Dir genannten Bedingungen:

1. Wenn im Betrieb tatsächlich gearbeitet werden kann während der Betriebsferien (dieser Umstand war mir anfangs bei der Beantwortung der Frage nicht so bewusst), dann kann der Arbeitgeber Dich zur Arbeit einteilen, wenn Du für die Betriebsferien nicht mehr genug Urlaub hast.

2. Wenn Du noch Überstunden zur Verfügung hast, die noch ausgeglichen werden müssen, dann hat dieser Ausgleich vorrangig in Freizeit zu erfolgen. Wenn die Entscheidung, weil es dazu keine vertragliche Regelung gibt, beim Arbeitgeber liegt, kann er den Ausgleich zwar in Geld vornehmen, sollte ihn aber logischerweise in der Zeit der Betriebsferien, in der Du wegen fehlender Urlaubstage zur Arbeit eingeteilt werden könntest, als Freizeit vornehmen.

3. Wenn es als Entscheidung des Arbeitgebers nicht zu einem Arbeitseinsatz in den Betriebsferien kommt, darf der Arbeitgeber keine Kürzung der Ausbildungsvergütung; wenn der die Überstunden nicht auf die Betriebsferien anrechnet, muss er sie auszahlen (bei Anrechnung auch die Überstunden, die als Rest noch übrigbleiben).

4. Wenn der Januar 2018 noch ein voller Beschäftigungsmonat für Dich sein sollte, hast Du noch Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für 2018. Diesen Anspruch darf der Arbeitgeber nicht mit zu viel genommenem Urlaub in 2017 verrechnen; er muss ausgezahlt werden.

Kein Urlaub mehr, heißt arbeiten. Sie darf die Vergütung nicht kürzen. Es besteht "Lohnfortzahlung" im Krankheitsfall. Vor allem bei abgegebener Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Kein Urlaub mehr, heißt arbeiten.

Das ist längst nicht klar, wenn der Arbeitgeber dem Fragesteller
den vollen Urlaub gewährt hat im Wissen darum, dass für den
Betriebsurlaub noch Urlaubstage benötigt werden.

Außerdem ist zu fragen, wann der Betriebsurlaub überhaupt festgelegt wurde.

Ich glaube das darf sie nicht...:/

Wenn du keine Urlaubstage oder Überstunden mehr hast, musst du arbeiten gehen, auch während der Ferienzeit.

Bei Berufsschülern gilt im Allgemeinen, dass du dich bei Schule UND Betrieb mit Attest krank melden musst. Also ist auch das Abziehen der 18h durchaus gerechtfertigt.

Also ist auch das Abziehen der 18h durchaus gerechtfertigt.

Nein!

Allenfalls ist eine Abmahnung möglich, weil die vorgeschriebene Entschuldigung gegenüber der Berufsschule für das Fehlen versäumt wurde.

Eine Entgeltkürzung ist nicht erlaubt, weil die Fehlzeit gegenüber dem Arbeitgeber mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen wurde!

@Familiengerd

Ergänzung:

Wenn du keine Urlaubstage oder Überstunden mehr hast, musst du arbeiten gehen

Auch das ist längst nicht klar, wenn der Arbeitgeber dem Fragesteller
den vollen Urlaub gewährt hat im Wissen darum, dass für den
Betriebsurlaub noch Urlaubstage benötigt werden.

Außerdem ist zu fragen, wann der Betriebsurlaub überhaupt festgelegt wurde.

@Familiengerd

Der AG muss dir nur mitteilen, dass Urlaubstage für Betriebsurlaub draufgehen. Aber den Rest nicht.

Bei uns ist das zum Beispiel so: Alle Brückentage müssen genommen werden und 2 Wochen von Weihnachten bis heilige 3 Könige. Da wird nicht vorher gesagt wann das ist, da müssen wir uns auch selbst drum kümmern!

@Hello1989

Wenn der Arbeitgeber aber im Wissen um diese Situation die vollen Urlaub gewährt, hat er sich das daraus resultierend "Problem" selbst anzulasten!

Wenn du keinen Urlaubsanspruch mehr hast, wirst du diese Tage wohl arbeiten müssen. Der Arbeitgeber kann dich sicher (z.B. mit Inventurarbeiten) beschäftigen.

Und unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule berechtigt den Arbeitgeber den Lohn dafür einzubehalten.

Ist zwar unentschuldigt, attest liegt aber im Betrieb vor

@crelo

Steht aber so in deinem Berufsschulzeugnis.

Du kannst ja auf die AU verweisen

Und unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule berechtigt den Arbeitgeber den Lohn dafür einzubehalten.

Nein!

Allenfalls ist eine Abmahnung möglich, weil die vorgeschriebene
Entschuldigung gegenüber der Berufsschule für das Fehlen versäumt wurde.

Eine Entgeltkürzung ist nicht erlaubt, weil die Fehlzeit gegenüber dem Arbeitgeber mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen wurde!

@Familiengerd

Ergänzung:

Wenn du keinen Urlaubsanspruch mehr hast, wirst du diese Tage wohl arbeiten müssen.

Auch das ist längst nicht klar, wenn der Arbeitgeber dem Fragesteller den vollen Urlaub gewährt hat im Wissen darum, dass für den Betriebsurlaub noch Urlaubstage benötigt werden.

Außerdem ist zu fragen, wann der Betriebsurlaub überhaupt festgelegt wurde.