minusstunden wegen zu wenig arbeit

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Das weniger Arbeit vorhanden war ist nicht Dein Bier. Du hast einen Arbeitsvertrag mit 40 Stunden pro Woche. Den muß auch der Betrieb einhalten.

Wenn er Dich eher nach Hause schickt ist das seine Sache. Bezahlen muß er das trotzdem.

Dein Betrieb ist in Verzug nach §615 BGB. Eine Aufrechnung der Minusstunden mit Urlaubstagen ist nicht zulässig. Auch Lohnabzug ist hier nicht rechtens.

Mit einem Stundenkonto hat das übrigens auch nix zu tun. Das gibt dem AG nur die Möglichkeit, einen Teil der vertraglichen 40 Stunden in die nächste Woche zu verschieben.

200 Stunden sind schon eine Auseinandersetzung wert.

Danke für die gute Antwort. Wie kann ich dem chef denn beweisen das er die minusstunden nicht verrechnen kann? Vor das Arbeitsgericht oder so möchte ich eigentlich nicht.

@homerw

In der Antwort von bmke2012 wird schon ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts genannt, das einen Fall wie Deinen berührt.

Ausführliche Informationen (auch mit dem Hinweis auf ein weiteres Urteil des LAG Rheinland-Pfalz), die die Aussage z.B. von Maximilian112 bestätigen (dass die Stunden nicht mit Urlaub oder Lohn verrechnet werden dürfen), findest Du auch auf dieser Seite:

http://www.hensche.de/Minusstunden_Arbeitszeitkonto_Minusstunden_nur_bei_Arbeitszeitkonto-Vereinbarung_Minusstunden_LAG_Rheinland-Pfalz_3Sa493-11.html

Das sollte eigentlich ausreichen, um den Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass er die von ihm zu verantwortenden Minusstunden nicht Dir "aufs Auge drücken" darf!

Ich mache es kurz: ja, das ist es - sofern es ein Arbeitszeitkonto gibt.

Gegen das "Nachhausegeschicktwerden" hättest Du jeweils im Einzelfall einreden müssen, da Du aber wohl entsprechend ausgestempelt hast, hast Du schlechte Karten.

Gegen das "Nachhausegeschicktwerden" hättest Du jeweils im Einzelfall einreden müssen

Das ist nicht zwingend erforderlich, da sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers schon alleine aus dem Arbeitsvertrag ergibt - darauf muss der Arbeitnehmer nicht noch besonders (z.B. dadurch, dass er ausdrücklich betont, arbeiten zu wollen trotz des Nach-Haus-geschickt-werdens) hinweisen.

Nach der Schilderung sind die Minusstunden dadurch bedingt, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht genug Arbeit geben konnte. Sie müssen die Minusstunden nicht ausgleichen. Nur, wenn ein AN allein darüber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang ein negatives Guthaben entsteht, sind die Stunden ausgleichspflichtig (Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 13.12.2000, Az.: 5 AZR 334/99). Eine Verrechnung mit Urlaub darf auch nicht erfolgen. Allerdings kann der AG Ihnen den Urlaub auch zu anderen Tagen als den gewünschten Tagen geben, wenn betriebsbedingte Gründe dagegen sprechen.

Von folgender Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=173793&rechtcheck=2

aber ich denke nach 3 jahren kann er dir nicht mit minusstunden kommen weil er das hätte selbst früher kontrollieren müssen

je nachdem bist du einfach nachhause gegangen oder wurde es dir vom vorgesetzten erlaubt?

Ich wurde vom chef nach hause geschickt nachdem ich ihn gefragt hatte ob noch was zu tun wäre