Darf mein Chef meine Schulpausen vom Arbeitstag abziehen?

6 Antworten

Soweit ich das weiß, brauchst du nach 5 Stunden nicht mehr Arbeiten gehen. Im § 9 Abs. 1 Nr. 3 JArbSchG muss man "an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mind. 45 Minuten einmal die Woche nicht mehr arbeiten". Nach Abs. 2 wird die Unterrichtszeit einschließlich Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet. Da du jedoch über 18 Jahre alt bist, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz bei dir nicht mehr (§1 Abs. 1 JArbSchG: Dieses Gesetzt gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind).Einen anderen passenden § habe ich aber im Arbeitsschutzgesetz nicht gefunden. In meiner Ausbildung habe ich Blockunterricht, habe also dieses Problem nicht (bin auch noch unter 18). Aber eine Freundin von mir hat 1-2 Mal die Woche Berufsschule und bei ihr wird nicht unterschieden, ob man mit über 18 dann noch mal arbeiten gehen muss. Ich denke, dass für dich die gleichen Bestimmungen wie im § 9 gelten. Das dir dein Chef deine Schulpause von der Arbeitszeit abzieht, geht aber echt nicht (egal ob 18 oder unter 18). Hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen. Hast du in der Schule ein ähnliches Fach wie BWL oder AWL (Allgemeine Wirtschaftslehre)? Wenn ja, kannst du ja mal dein Lehrer fragen. Der müsste sowas ja eig. wissen.

Astoroth666 
Fragesteller
 12.11.2013, 19:17

danke :) ja ich bin BWLer hab mich auch schon bei nem gut informierten Arbeitskollege informiert, er meinte es sei eine etwas schwammige Sache, weshalb ich mich jetzt tiefergehend informieren werde

Hallo :)

Lass mich raten du arbeitest im Einzelhandel? Hört sich jedenfalls schwer danach an! ...wie auch immer

Wenn du über 18 bist kann dein Arbeitgeber die isogar länger als acht Stunden täglich beschäftigen! Ob hier die Mittagspause abgezogen wird, spielt keine Rolle im Gesetz.

Allerdings handelt dein Chef nicht rechtswidrig! Die Pause ist nicht Arbeitszeit und somit darf er dich eine halbe Stunde dann länger beschäftigen.

Erst wenn du mind. 6 Schulstunden hast, musst du nicht mehr zur Arbeit kommen!!

Nach § 15 des BBiG 2005 sind auch Volljährige für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, z.B. unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die tägliche Arbeitszeit gilt allerdings nur, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Berufsschulzeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit des Azubis müssen also nicht angerechnet werden! Bei der Frage, ob der Auszubildende an einem Berufsschultag noch arbeiten muss gilt folgende Formel: Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, die sich mit der regulären Arbeitszeit des Azubis überschneidet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen. Zu kurz heißt dabei weniger als 20 Minuten.

siehe dazu http://www.fi-ausbilden.de/infopool/grundlagen/faq.html#irfaq_5_9a650

Am besten ist es, wenn Du Dich an Deinen Lehrer wendest, die kennen sich in solchen Dingen normalerweise sehr gut aus. Bei 5 Stunden Schule musst Du noch bei der Arbeit erscheinen, ab 6 Stunden nicht mehr. Die Pausen, die Du in der Schule hast, dürfen Dir natürlich nicht abgezogen werden.

Wie gesagt, red mal mit Deinem Lehrer oder geh zu Deiner Kammer und frag dort nach.

Astoroth666 
Fragesteller
 12.11.2013, 22:14

Werde ich machen, danke :)

Bei der zuständigen Kammer gibt es Ausbildungsberater, die die Regeln sehr genau kennen und auch die Betriebe.

Und wenn da etwas schief läuft, dann sind das genau die richtigen Ansprechpartner, denn die gehen dann auch in den Betrieb und sprechen mit dem Chef.