1 Stunde vom Stundenzettel abziehen pro Minute zu spät gekommen?

5 Antworten

Damit begibt sich der Chef sehr aufs Glatteis. Er verweigert den Beschäftigten nämlich den Lohn für ihre Arbeit, die sie nachweislich erbracht haben. Wenn sie 50 Minuten geabeitet haben (statt der geforderten 60), dann ist er auch verpflichtet, ihnen diese 50 Minuten zu zahlen.

Es mag eine gewisse Toleranz bei der Zeiterfassung geben, wenn zum Beispiel auf jeweils 5 Minuten gerundet wird. Ein Aufrunden von bis zu fast einer Stunde geht aber eindeutig zum Nachteil des Beschäftigten und wird sicher bei keinem Arbeitsgericht Bestand haben.

Der Chef hätte die Möglichkeit, bei Verspätungen eine Abmahnung zu erteilen. Vor allem dann, wenn es betriebliche Auswirkungen hat und möglicherweise Kunden vor verschlossenen Türen stehen. Eine andere - selbsterwählte - Strafaktion in Form von Abzug es eigentlich rechtmäßig zustehenden Lohns ist jedoch keine Lösung und hat keine rechtliche Grundlage.

Rechtlich ist es fragwürdig... trotzdem sind sie gut weggekommen - woanders bekommst du für sowas ne Abmahnung und auch irgebdwannn die Kündigung

Jain.

Bei einigen Firmen gibt es eine Betriebsvereinbarung, das nur ganze halbe stunden als Arbeitsleistung gezählt werden.

Also 12:20 Angefangen, dann zählen die ersten 20 min nicht zur Stundenleistung.

Desweiteren ist man Arbeitsrechtlich verpflichtet Pünktlich auf Arbeit zu erscheinen.

Kommt man zu spät, kann es also Abmahnungen und auch bei wiederholung Kündigungen geben.

Da ist die Stunde Abzug das kleinere übel, wenn auch rechtlich nicht sauber.

Es kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Dein Chef muss sich schon auch daran halten, auch wenn es ihm nicht passt, wenn seine Mitarbeiter zu spät kommen.

Und nein, ich persönlich denke nicht, dass es arbeitsrechtlich erlaubt ist, jede Minute eine Stunde abzuziehen, denn mit der ersten Minute ist die erste Stunde ( und die nachfolgenden 59 Minuten ) abgedeckt. Aber hier gilt natürlich, wo kein Kläger ...

Er darf diesen Angestellten eine Abmahnung ( wegen wiederholten Zuspätkommens ) ausstellen, eine derartige Lohnkürzung ist rechtlich nicht zulässig.