1 Stunde vom Stundenzettel abziehen pro Minute zu spät gekommen?

5 Antworten

Damit begibt sich der Chef sehr aufs Glatteis. Er verweigert den Beschäftigten nämlich den Lohn für ihre Arbeit, die sie nachweislich erbracht haben. Wenn sie 50 Minuten geabeitet haben (statt der geforderten 60), dann ist er auch verpflichtet, ihnen diese 50 Minuten zu zahlen.

Es mag eine gewisse Toleranz bei der Zeiterfassung geben, wenn zum Beispiel auf jeweils 5 Minuten gerundet wird. Ein Aufrunden von bis zu fast einer Stunde geht aber eindeutig zum Nachteil des Beschäftigten und wird sicher bei keinem Arbeitsgericht Bestand haben.

Der Chef hätte die Möglichkeit, bei Verspätungen eine Abmahnung zu erteilen. Vor allem dann, wenn es betriebliche Auswirkungen hat und möglicherweise Kunden vor verschlossenen Türen stehen. Eine andere - selbsterwählte - Strafaktion in Form von Abzug es eigentlich rechtmäßig zustehenden Lohns ist jedoch keine Lösung und hat keine rechtliche Grundlage.

verreisterNutzer  01.02.2018, 14:20

Das Letztgenannte stimmt leider nicht so ganz, denn es können sog. "Betriebsbußen" wirksam vereinbart werden - jedoch nicht einseitig.

Familiengerd  01.02.2018, 15:08
@verreisterNutzer

Selbstverständlich ist auch das "Letztgenannte" richtig, denn PeterSchu spricht ja ausdrücklich davon, dass ein "selbsterwählte" Strafaktion - also eine einseitig verhängte ohne vertragliche Grundlage - keine Rechtsgrundlage hat.

Das entspricht also inhaltlich Deiner Anmerkung!

Familiengerd  01.02.2018, 15:20
@verreisterNutzer

Ergänzung:

Im Übrigen können Betriebsbußen nicht arbeitsvertraglich vereinbart werden, sondern nur tarifvertraglich oder - sofern es einen Betriebsrat gibt - in einer Betriebsvereinbarung.

Rechtlich ist es fragwürdig... trotzdem sind sie gut weggekommen - woanders bekommst du für sowas ne Abmahnung und auch irgebdwannn die Kündigung

PeterSchu  01.02.2018, 13:15

Das berechtigt aber den Chef nicht, sein eigenes Recht zu machen. Wenn er die Möglichkeit zur Abmahnung hat, warum macht er es dann nicht?

Repwf  01.02.2018, 13:28
@PeterSchu

Ich sag ja, rechtlich fragwürdig!

Wsrum er nicht abmahnt ist ne gute Frage! ICH an seiner Stelle würde mich von MA trennen die sich ihre eigenen Anfangszeiten machen...

Familiengerd  01.02.2018, 15:14
Rechtlich ist es fragwürdig...

Das ist nicht nur "rechtlich fragwürdig", sondern schlicht und einfach rechtswidrig!!

Jain.

Bei einigen Firmen gibt es eine Betriebsvereinbarung, das nur ganze halbe stunden als Arbeitsleistung gezählt werden.

Also 12:20 Angefangen, dann zählen die ersten 20 min nicht zur Stundenleistung.

Desweiteren ist man Arbeitsrechtlich verpflichtet Pünktlich auf Arbeit zu erscheinen.

Kommt man zu spät, kann es also Abmahnungen und auch bei wiederholung Kündigungen geben.

Da ist die Stunde Abzug das kleinere übel, wenn auch rechtlich nicht sauber.

PeterSchu  01.02.2018, 13:16

Es kann doch keine Lösung sein, dass man dem Betrieb einfach mal so zubilligt, das Recht zu ignorieren.

berlina76  01.02.2018, 13:23
@PeterSchu

Es kann auch keine Lösung sein, das ein AN ständig zu spät kommt.

1 Stunde für jede zu spät gekommener Minute halte ich ebenfalls für nicht vertretbar. Das währen ja bei 8 minuten einen Tag umsonst Arbeiten. oder wenn man wirklich mal verschläft unabsehbare Folgen. Aber eine Stunde fürs generelle zuspätkommen ohne Minutenzählen oder eben eine habe Stunde halt durchaus für vertretbar, wenn die andere Alternative Kündigung heißt.

Aber wahrscheinlich ist es einfach nur eine Erziehungsmaßnahme.

Er zwingt ja niemanden zu spät zu kommen. Im Gegenteil er will erreichen, das seine Leute pünktlich auf Arbeit erscheinen.

Familiengerd  01.02.2018, 15:10
@berlina76

Du kannst für vertretbar halten, was Du willst!

Das ändert nichts daran, dass es dem Arbeitgeber schlicht und einfach nicht erlaubt ist, einseitig Strafmaßnahmen/Betriebsbußen zu verhängen.

Familiengerd  01.02.2018, 21:57
@berlina76
Aber wahrscheinlich ist es einfach nur eine Erziehungsmaßnahme.Er zwingt ja niemanden zu spät zu kommen. Im Gegenteil er will erreichen, das seine Leute pünktlich auf Arbeit erscheinen.

Das ist eine ziemlich unsinnige Argumentation!

Erstens hat der Arbeitgeber das Mittel der arbeitsrechtlichen Abmahnung!

Zweitens ist sein Vorgehen - ob "Erziehungsmaßnahme oder nicht - schlicht und einfach rechtswidrig und auch nicht durch das vertragswidrige Verhalten der zu spät kommenden Arbeitnehmer gerechtfertigt!

Familiengerd  01.02.2018, 21:54
Bei einigen Firmen gibt es eine Betriebsvereinbarung

Welcher Betriebsrat schließt denn eine solche Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber ab?!?!

Woher weißt Du denn, dass es "bei einigen Firmen" solche Betriebsvereinbarungen geben soll? Hast Du Untersuchungen angestellt, Statistiken erstellt?

Und wenn es ihn gäbe, sollte man ihn "in die Wüste schicken"!

Es kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Dein Chef muss sich schon auch daran halten, auch wenn es ihm nicht passt, wenn seine Mitarbeiter zu spät kommen.

Und nein, ich persönlich denke nicht, dass es arbeitsrechtlich erlaubt ist, jede Minute eine Stunde abzuziehen, denn mit der ersten Minute ist die erste Stunde ( und die nachfolgenden 59 Minuten ) abgedeckt. Aber hier gilt natürlich, wo kein Kläger ...

verreisterNutzer  01.02.2018, 14:25

Zumindest der erste Absatz entbehrt jeder arbeitsrechtlicher Grundlage.

Ein Chef muss nicht akzeptieren, dass ein Mitarbeiter zu spät kommt, Dann kann er eine Abmahnung erteilen, und beim nächsten Mal kündigen - da ist der Zeitabzug (obwohl die Höhe fraglich ist) für den Mitarbeiter das kleinere Übel.

Familiengerd  01.02.2018, 15:13
@verreisterNutzer
Zumindest der erste Absatz entbehrt jeder arbeitsrechtlicher Grundlage.

Wie kommst Du darauf!

Hier wird doch nirgendwo behauptet, dass der Arbeitgeber das ohne Konsequenzen hinnehmen müsse!!

Er darf diesen Angestellten eine Abmahnung ( wegen wiederholten Zuspätkommens ) ausstellen, eine derartige Lohnkürzung ist rechtlich nicht zulässig.

verreisterNutzer  01.02.2018, 14:26

Der zweite Halbsatz ist leider falsch, da Betriebsbußen durchaus arbeitsrechtlich wirksam und zulässig vereinbart werden können - nur nicht einseitig.