Studium Einklage trotz angenommener Zulassung?
Hallo Leute!
Ich habe neulich zwei Absagen von der Uni Bremen erhalten, weshalb ich zum Anwalt gegangen bin, um mich für sowohl Rechtswissenschaften als auch Lehramt (Mein Traum ist Lehramt) einklagen zu lassen. Bis dahin war auch alles schön und gut.
Allerdings habe ich plötzlich doch eine Zulassung für Rechtswissenschaften erhalten und aus Angst, dass die Einklage eventuell nicht klappen könnte, musste ich natürlich zusagen und werde auch gleich morgen alle Sachen schicken, um immatrikuliert zu werden. Meine Angst ist jetzt aber, dass, falls ich die Zulassung annehme, ich somit gar nicht mehr eingeklagt werden kann.
Meine Frage hier ist;
Kann ich mich trotzdem für Deutsch/Politik Lehramt einklagen lassen, obwohl ich schon für Jura immatrikuliert wurden bin? Also kann da quasi ein Tausch vorgenomme werden?
2 Antworten
Jedes Studienfach wird in ein eigenes Bewerbungsverfahren aufgeteilt. Die Immatrikulation in Rechtswissenschaften ist somit unabhängig von der Bewerbung für Deinen zweiten Wunschstudiengang.
Ein Wechsel ist bei einer weiteren Zusagen möglich. Du musst jedoch die Hochschule über den Fachwechsel informieren.
Danke!
Meine Angst war halt, dass eine Einklage für die Uni Bremen gar nicht möglich ist, wenn ich bereits für Jura (ebenfalls Uni Bremen) immatrikuliert wurde.
Aber danke, jetzt bin ich beruhigt, dass Lehramt klappen könnte!
Darf ich fragen welchen Durchschnitt du hast? Habe auch für Rechtswissenschaften geklagt (mein Traum) und wurde bis jetzt immer noch nicht angenommen.
Ja, ich war auch schon beim Anwalt und das Verfahren läuft noch. Ich hoffe so sehr dass sich etwas positives daraus ergibt!
Dir wünsche ich noch viel Erfolg dafür dass der Lehramt Studiengang doch noch klappt, dieses Warten macht einen Verrückt oder?
Klar, ist doch kein Problem!
Mein Durchschnitt lag bei 2,7.
Ist zwar eher schlecht, aber ich habe wegen Krankheit fast 50 Prozent gefehlt und hatte einfach Glück mit Jura.
Hast du denn schon eine Absage bekommen?
Man darf innerhalb von einem Monat einen Widerspruch einlegen, also geh doch zum Anwalt, wenn es nicht zu spät ist.