Ablehnungsbescheid Universität Hamburg; Widerspruch (Wie findet ihr ihn?

3 Antworten

ich finde die folgendes an Deinem Widerspruch schlecht:

den Teil-Satz: "Sie begründen die Ablehnung meiner Studienplatzbewerbung nicht mit Kapazitätsgründen oder formalen Gründen... "

In diesem Satz ist nichts enthalten, was Dein Thema irgendwie weiter bringt.

Den Teil-Satz: "Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden" da das offensichtlich ist

Gibt es nix anderes, auf dass Du Dich berufen kannst als das GG? Das ist doch deutlich überdimensioniert.

Das in der Klammer kannst Du ruhig so schreiben. Auf den Teil: "...darüber hinaus möchte ich Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass ich keinen Rechtsstreit scheue und mein Recht juristisch durchsetzen werde" solltest Du aber auf jeden Fall verzichten, da das alles nichts mit vorsorglich zu tun hat und diese Bemerkung generell als Drohung aufgefasst werden kann. Wenn Du was erreichen willst (noch dazu einen Studienplatz im Bereich Rechts-Wissenschaften) solltest Du argumentieren, aber nicht drohen. Das kannst Du machen, wenn Du mal Anwalt bist und in einer Abmahn-Kanzlei arbeitest.

aferinabisi 
Fragesteller
 01.03.2016, 10:37

Zunächst danke ich für die qualitative Antwort!

"Sie haben meine Bewerbung abgelehnt. Sie begründen die Ablehnung meiner Studienplatzbewerbung nicht mit Kapazitätsgründen oder formalen Gründen, sondern durch einen Auswahlverfahren der nach Maßgabe des Hochschulzulassungsgesetzes durchgeführt werden musste, da mehr Bewerbungen eingegangen sind als Plätze zur Verfügung standen."

Dies habe ich eigentlich reingeschrieben, da die Universität bei seinen Absagen bestimmte Gründe vorzieht und so die Ablehnung zustande kommt. In meinem Fall ist es so, das bei mir nur das Auswahlverfahren an sich als KO-Kriterium gewertet wurde.

Warum ich es reingeschrieben habe? Wer sagt mir das die Universität nicht mehr Lehrkapazitäten hat als es angesetzt hat, bzw. wer kann mir sagen das die Studienkapazitäten niedriger angesetzt wurden, obwohl deutlich mehr angenommen werden konnten?

anja199003  01.03.2016, 10:43
@aferinabisi

Das solltest Du aber nicht in den Widerspruch aufnehmen. Beachte auch die Anmerkungen der anderen Kommentare hier: Möglichst kurz und prägnant formulieren. Du willst  Widerspruch einlegen und keine Klageschrift verfassen. Lösche den Sermon raus und bleib beim Wesentlichen.

wer viel schreibt hat oft nicht viel zu sagen....oder andere werden sich das auch nicht durchlesen.

Ich würde schreiben sie möchten das unter Berücksichtigung deines Härtefalls noch einmal überprüfen und du widersprichst der Absage.

Kurz und knapp ist immer besser als Androhungen mit Rechtsanwalt oder Gericht.

So fliegst du eh durchs aster


Da wünsche ich Dir viel Erfolg. Bin gespannt, wer den längeren Atem hat. Kurz und knapp, wie mein Vorschreiber (  oxygenium ) es bereits angegeben hat, dürfte jedoch mehr Aussicht auf Erfolg haben.