Ablehnungsbescheid Universität Hamburg; Widerspruch (Wie findet ihr ihn?
Hallo,
wie findet ihr meinen Widerspruch den ich selber geschrieben habe und vor allem wie findet ihr die letzte Passage vor der Grußformel, welches mit drei Klammern gekennzeichnet wurde!
Mustername 01.03.2016 Musterstraße 21109 Hamburg E-Mail: Musteremail Telefon: 0176 000 000 000
Universität Hamburg Service für Studierende -Team Bewerbung und Zulassung- Alsterterrasse 1 20354 Hamburg
Meine Bewerbung zum Sommersemester 2016 Bewerbungsnummer: BW-000000
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich bei Ihnen zum Sommersemester 2016 für den Studiengang Rechtswissenschaften ins 1. Fachsemester beworben. Das elektronische Dokument ist bei mir am 29.02.2016 über STINE eingegangen.
Sie haben meine Bewerbung abgelehnt. Sie begründen die Ablehnung meiner Studienplatzbewerbung nicht mit Kapazitätsgründen oder formalen Gründen, sondern durch einen Auswahlverfahren der nach Maßgabe des Hochschulzulassungsgesetzes durchgeführt werden musste, da mehr Bewerbungen eingegangen sind als Plätze zur Verfügung standen.
Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden und lege gegen Ihren Ablehnungsbescheid fristgerecht Widerspruch ein, da die Studienkapazitäten für den Studiengang Rechtswissenschaften nicht vollumfänglich ausgeschöpft wurden. Darüber hinaus beantrage ich eine Zulassung außerhalb der festgelegten Kapazitäten und Vergabeverfahrens an, da ich nach Art. 12 Abs. 1 GG das Recht auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte und somit die freie Wahl des Studienganges und Studienortes habe.
Des Weiteren wurde mir kein Studienplatz aus Gründen außergewöhnlicher Härte zugewiesen, obwohl bei mir ein entsprechender Härtefall vorliegt und ich ihn auch glaubhaft in meinem Sonderantrag (SO-0000000) dargelegt habe.
(((Hiermit beantrage ich eine erneute Berücksichtigung meiner Bewerbung und erhalte meine Bewerbung aufrecht, darüber hinaus möchte ich Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass ich keinen Rechtsstreit scheue und mein Recht juristisch durchsetzen werde.)))
Mit freundlichen Grüßen
Mustername
3 Antworten
ich finde die folgendes an Deinem Widerspruch schlecht:
den Teil-Satz: "Sie begründen die Ablehnung meiner Studienplatzbewerbung nicht mit Kapazitätsgründen oder formalen Gründen... "
In diesem Satz ist nichts enthalten, was Dein Thema irgendwie weiter bringt.
Den Teil-Satz: "Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden" da das offensichtlich ist
Gibt es nix anderes, auf dass Du Dich berufen kannst als das GG? Das ist doch deutlich überdimensioniert.
Das in der Klammer kannst Du ruhig so schreiben. Auf den Teil: "...darüber hinaus möchte ich Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass ich keinen Rechtsstreit scheue und mein Recht juristisch durchsetzen werde" solltest Du aber auf jeden Fall verzichten, da das alles nichts mit vorsorglich zu tun hat und diese Bemerkung generell als Drohung aufgefasst werden kann. Wenn Du was erreichen willst (noch dazu einen Studienplatz im Bereich Rechts-Wissenschaften) solltest Du argumentieren, aber nicht drohen. Das kannst Du machen, wenn Du mal Anwalt bist und in einer Abmahn-Kanzlei arbeitest.
Das solltest Du aber nicht in den Widerspruch aufnehmen. Beachte auch die Anmerkungen der anderen Kommentare hier: Möglichst kurz und prägnant formulieren. Du willst Widerspruch einlegen und keine Klageschrift verfassen. Lösche den Sermon raus und bleib beim Wesentlichen.
wer viel schreibt hat oft nicht viel zu sagen....oder andere werden sich das auch nicht durchlesen.
Ich würde schreiben sie möchten das unter Berücksichtigung deines Härtefalls noch einmal überprüfen und du widersprichst der Absage.
Kurz und knapp ist immer besser als Androhungen mit Rechtsanwalt oder Gericht.
So fliegst du eh durchs aster
Da wünsche ich Dir viel Erfolg. Bin gespannt, wer den längeren Atem hat. Kurz und knapp, wie mein Vorschreiber ( oxygenium ) es bereits angegeben hat, dürfte jedoch mehr Aussicht auf Erfolg haben.
Zunächst danke ich für die qualitative Antwort!
"Sie haben meine Bewerbung abgelehnt. Sie begründen die Ablehnung meiner Studienplatzbewerbung nicht mit Kapazitätsgründen oder formalen Gründen, sondern durch einen Auswahlverfahren der nach Maßgabe des Hochschulzulassungsgesetzes durchgeführt werden musste, da mehr Bewerbungen eingegangen sind als Plätze zur Verfügung standen."
Dies habe ich eigentlich reingeschrieben, da die Universität bei seinen Absagen bestimmte Gründe vorzieht und so die Ablehnung zustande kommt. In meinem Fall ist es so, das bei mir nur das Auswahlverfahren an sich als KO-Kriterium gewertet wurde.
Warum ich es reingeschrieben habe? Wer sagt mir das die Universität nicht mehr Lehrkapazitäten hat als es angesetzt hat, bzw. wer kann mir sagen das die Studienkapazitäten niedriger angesetzt wurden, obwohl deutlich mehr angenommen werden konnten?