Bergische Universität Wuppertal einklagen?

5 Antworten

Die ganze Sache ärgert mich jetzt ziemlich und ich wollte wissen ob sowas überhaupt erlaubt ist ?

Das ist garantiert erlaubt. Dir wird sicherlich aufgefallen sein, dass ständig während du die Daten ausgefüllt hast, immer wieder irgendwo stand, dass die Angaben richtig sein müssen. Auch hast du garantiert einen Haken setzten müssen, womit du eindeutig die Richtigkeit deiner Angaben bestätigt hast. Und wenn es kein Haken war, dann stand dort sowas wie "Indem Sie 'Weiter' drücken bestätigen Sie die Richtigkeit ihrer Angaben".

Hast du dagegen verstoßen, fällt dein Angebot natürlich auch weg. Auch könntest du exmatrikuliert werden, wenn falsche Angaben erst später auffallen. Ggf. ist das sogar Pflicht, spätestens, wenn du z.B. eine falsche Angabe der Abiturdurchschnittsnote gemacht hast und es einen NC gab. Das ist natürlich auch erst einmal egal, ob du das absichtlich oder aus Versehen gemacht hast. Egal ob ein Tippfehler oder nicht alles gelesen. Rechtlich wären sie klar im Recht, wenn du tatsächlich etwas falsch angegeben hast.

Wichtig ist jetzt, dass du wirklich genau prüfst, ob du falsche Angaben gemacht hast oder nicht. Das ist das entscheidende. In der Uni arbeiten auch nur Menschen und jedem passieren Fehler. Entweder dir oder denen. Schau genau, ob da an einem Info-Button nicht etwas stand, was das ganze erklären würde. Wenn du dir wirklich sicher bist, dass du recht hattest und alles richtig gemacht hast, ruf dort an oder geh, sofern du schon vor Ort bzw. in der Nähe ist direkt dort hin. Kümmere dich auch schnell drum, bevor Fristen abgelaufen sind und was auch immer da alles noch zu kommen kann.

Bis zur Klage brauchst du das sicherlich nicht führen. Wenn Sie ihren Fehler bemerken, dann solltest du auch sofort den Platz zurück bekommen, sofern du das schnell regelst. Da steckt ja auch kein Unternehmen hinter, was Geld machen will. Die Leute werden nichts gegen dich haben oder nicht deine Taschen leeren wollen. Und genauso wenig wollen sie vor Gericht als Angeklagte sitzen.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück. Würde mich freuen, wenn du mal sagst, wie es ausgegangen ist. Interessiert mich persönlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich kann man natürlich gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Das geht innerhalb der auf dem Bescheid festgehaltenen Frist auch erstmal ohne Anwalt.

Hast du denn die 8 Wartesemester irgendwo bei der Bewerbung angegeben?

Wenn ja, dann sehe ich hier leider keinen Fehler der Hochschule, gegen den man etwas ausrichten könnte.

Ruf doch erst mal dort an und frage, ob es sich dabei um einen Fehler handelt, anstatt gleich klagen zu wollen.

Da sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung mit dabei sein. Lese sie durch und lege dagegen erst mal per Einwurfeinschreiben Widerspruch ein. Und dann steht Dir selbstverständlich der Rechtsweg offen.

Lass Dich ermutigen diesen Rechtsweg zu beschreiten. Solche Schlampigkeit ist nicht entschuldbar.

Im Bedarfsfall schaust Du online nach

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Lese bitte die dann angezeigten Informationen genau durch und bereite Dich entsprechend vor.

leg doch die ganze sache mit der bitte um berichtigung vor... viel glück