Student + Kleinunternehmen (§ 19 USTG) Kontrollmitteilung

5 Antworten

  1. Es fällt keine Umsatzsteuer an, weil die Einnahmen nur 1.600,- waren.

  2. Ausdem gleichen Grund fällt keine Einkommensteuer an, wenn Du nicht weitere Einkünfte hast.

  3. Das Finanzamt will von Dir nur auf einem Formular wissen, dass es so ist.

  4. Du hast doch als Knden bestimmt nur Unternehmer. Warum optierst Du nicht für die Umsatzsteuer. Du würdest das Geld ja zusätzlich bekommen, aber könntest die Vorsteuer aus den eigenen REchnungen abziehen, die mit der Arbeit in Verbindung stehen.

Yllimexy 
Fragesteller
 22.09.2014, 14:34

Hey, hab gelesen das man als Student, wenn man keine dauerhafte Tätigkeit nachgeht keinen Gewerbeschein braucht und als Kleinunternehmer behandelt wird. Es waren nur 1600 EUR. Es war nur 1 Kunde und das ist eine LT.

Hefti15  22.09.2014, 14:54
@Yllimexy

Du musst schon "vorsichtig" sein. Gewerbeschein und Kleinunternehmer sind verschiedene Sachverhalte. Gewerbeschein ist u.a. für die Gewerbesteuer relevant. Ändert aber nichts am Sachverhalt, dass Du dich hättest "melden" müssen, im Zweifel beim Finanzamt.

Kleinunternehmer ist eine Problem der Umsatzsteuer. Richtig ist, dass es da Umsatzgrenzen gibt (z.B. 17.500 Euro). Nur ist es z.B. im Gründungsjahr anders. Wenn Du also z.B. im Dezember diese Einnahmen bekommen hast und die Tätigkeit auch erst dort begonnen hast, wärst Du kein Kleinunternehmer mehr (Es gilt die 17.500 Euro Grenze, aber die Umsätze werden aufs Jahr "hochgerechnet").

Hefti15  22.09.2014, 14:36

Vorsicht, er hat ja nicht geschrieben, wann er die Tätigkeit begonnen hat. 1.600 Euro können im Gründungsjahr ausreichen damit man kein Kleinunternehmer mehr ist.

Du solltest schnellstens Deine Bilanzen vorlegen, EKSt berechnen, nachzahlen, sonst könntest Du bald neben Ulli wohnen.

Warum machst Du so einen Unsinn? Bevor man eine selbstständige Tätigkeit ausübt, erkundigt man sich beim Steuerberater oder beim Finanzamt.

Die USt hat mit der EKS überhaupt nichts zu tun. Wenn Du Pech hast, musst Du jetzt auch noch eine Strafe bezahlen, weil Du versucht hast Steuern zu hinterziehen.

Hefti15  22.09.2014, 14:39

Bitte, er möchte eine ernsthafte Antwort.

Selbstverständlich braucht er keine Bilanz! Er muss auch kein EKSt berechnen. Nachtzahlen kann er ja auch nicht, weil gar nichts festgesetzt wurde.

Richtig, er hätte sich informieren müssen. Aber nicht die große Keule schwingen. Erstmals muss überhaupt eine Steuerschuld vorhanden sein.

Yllimexy 
Fragesteller
 22.09.2014, 14:50
@Hefti15

Es waren 2 Rechnungen mit jeweils 800,- Euro in dem Jahr 2013. In den Rechnungen wurden keine Ust besteuert. Somit kann ich ja eigentlich nichts hinterzogen haben. Also jetzt Rechnungen und EÜR zum FA schicken? Oder doch lieber Steuerberater ranziehen?

Hefti15  22.09.2014, 14:56
@Yllimexy

Nein, damit kannst Du (wenn Du sonst keine Einnahmen hast) nichts hinterzogen haben.

Schreibe einen Brief, teile dem FA mit, wann Du die Tätigkeit aufgenommen hast, schicke eine Kopie der Rechnungen mit und gut.

Yllimexy 
Fragesteller
 22.09.2014, 15:06
@Hefti15

Alles klar. Dank dir

Du hast da einiges falsch gemacht. Weiterhin musst Du die Steuerarten trennen. Also, erstmals hättest Du dich bei Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt melden müssen! §138 AO. Dann kommt schon das nächste Problem. Hast Du als Programmierer ein Gewerbe bzw. bist Freiberufler. Ist aber für Dein Problem erstmals nachrangig. Jetzt Dein größter Denkfehler. "Einkommensteuer als Privatperson"? Du bist doch Unternehmer! Daraus ergeben sich Pflichten! So wie sich die Sache darstellt, hat das FA ja erst mit der Kontrollmitteilung überhaupt von Deiner Tätigkeit Kenntnis bekommen. Also, mein Tipp: Mach eine EÜR. Erstelle eine Einkommensteuererklärung. Reiche diese mit einer genauen Darstellung aller Einnahmen (damit das FA das mit der Kontrollmitteilung vergleichen kann) ein. Wenn Du schon in der Vorjahren "aktiv" warst, mach das Gleiche. Das FA wird Dir dann alles weiter mitteilen (Bist Du überhaupt Kleinunternehmer, welche Steuererklärungen musst Du einreiche, musst Du Vorauszahlungen leisten...).

naja - im grunde machst du schwarzarbeit ... du musst irgendwo anmelden, dass du nebenberuflich was machst ...

ich würde alle belege kopieren ,die EÜR ausdrucken und persönlich vorbei gehen

hoermirzu  22.09.2014, 14:20

Nur Originale!

Hefti15  22.09.2014, 14:42

Ich wäre vorsichtig mit der Schwarzarbeit. Richtig, er hätte sich "anmelden" müssen. Bei Programmieren ist das ein wenig schwierig. Gewerbe oder Freiberuflich. Entweder hätte er bei der Gemeinde bzw. Rathaus oder beim Finanzamt den Beginn der Tätigkeit melden müssen. Wenn aber keine Steuerschuld bzw. nur eine geringe herauskommt, dann wird doch i.d.R. nichts passieren. Das wäre nur ein formeller Fehler, der i.d.R. keine weiteren Konsequenzen hat.

Wie? Wie ich? Antworte auf die Frage und teile mit, bisher noch gar nicht, aber meine Einkommensteuererklärung ist im Anmarsch und gut ist und kann ja mit Elster binnen drei Minuten auf die Reise geschickt werden. Alles doch ganz einfach, oder?