Im Vorjahr Kleinunternehmer... im Folgejahr muss die USt wieder ausgewiesen werden. Wie einen Zahlungseingang im Folgejahr behandeln (Rg. mit Verweis §19 (1))?

4 Antworten

Rechtsgrundlage: UStG

Kann so oder so sein, je nachdem ob Du mit dem Finanzamt ist oder soll-Besteuerung ausgemacht hast.

wurzlsepp668  12.10.2021, 18:48

Kann so oder so sein, je nachdem ob Du mit dem Finanzamt ist oder soll-Besteuerung ausgemacht hast.

NOPE, ist weder so oder so!

Leistung im Jahr der Kleinunternehmerregelung = auch bei Zahlungseingang im Folgejahr ohne UST!

Für solche Fragen gibt es Steuerberater.

Und finanzfrage.net

JamesBaxter 
Fragesteller
 12.10.2021, 09:41

So unüblich ist der Fall auch wieder nicht. Habe aber deinen Rat angenommen und diese bei finanzfrage parallel gestellt. Danke!

Umsätze, die vor dem Übergang zur normalen Umsatzbesteuerung ausgeführt wurden, sind und bleiben befreit, auch wenn der Betrag erst nach dem Übergang zufließt.

Sollte sich aus § 16 (1) UStG ergeben. Steuerrecht ist aber nicht mein Fachgebiet, soviel gleich als Einschränkung hinterher.

Entscheidend ist doch nicht der Zahlungseingang, sondern das Leistungsdatum.

Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es hier um eine Leistung aus dem Vorjahr und einer Rechnung aus dem Vorjahr (damals noch ohne USt.)?