Ich möchte als Nebentätigkeit (Kleinunternehmerregelung mit Anmeldung beim Finanzamt) Nachhilfe erteilen. Bin ich zur Erstellung von Rechnungen verpflichtet?

1 Antwort

Du musst keine Rechnungen schreiben, aber für das Geld was Du bekommst eine Quittung ausstellen in der auch genannt ist, wofür Du das Geld bekommen hast.

"50,- Euro erhalten, 2 Stunden Nachhilfe in Mathematik"

Datum, Unterschrift, Name Adresse in Druckschrift.

Epimenides 
Fragesteller
 02.12.2015, 20:13

Danke - aber ...

1.) Wo wäre diese Pflicht gesetzlich geregelt/vorgeschrieben? Seitens meines Finanzamts habe ich nur den Hinweis auf 14 UStG erhalten ... von einer Belegpflicht war auch auf Nachfrage nicht die Rede.

2.) Die Quittung erhält ja der (zahlende) Kunde. Wäre dann ein unterschriebener Durchschlag fällig (mit fortlaufender Quittungsnummer)?

Y0DA1  02.12.2015, 20:21
@Epimenides

zu 1.)

§ 368 Quittung Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

zu 2.) Der Mindestinhalt einer Quittung ist neben der Bestätigung der erhaltenen Leistung, die Unterschrift und das Datum, wegen dem Schriftformgebot § 126, § 368 BGB

Epimenides 
Fragesteller
 02.12.2015, 20:35
@Y0DA1

"hat auf Verlangen" ... mir geht es aber (wie in meiner Frage oben beschrieben) um eine gesetzliche Belegpflicht gegenüber dem Finanzamt! Im Fall der Nachhilfestunden sind nämlich Quittungen, Rechnungen, Belege, etc. eher unüblich ... es verlangt also auch niemand danach. 

Helefant  02.12.2015, 22:45
@Epimenides

mir geht es aber ... um eine gesetzliche Belegpflicht gegenüber dem Finanzamt!

Hast Du so bis jetzt nicht gesagt. Ich kann diese Verpflichtung aber nicht erkennen.

Dirk-D. Hansmann  03.12.2015, 07:03
@Epimenides

Du bist verpflichtet alle Einnahmen zu versteuern. Dafür musst Du keine formellen Belege erstellen (nicht zu früh freuen, geht gleich an der Stelle weiter). Auch keine Rechnungen schreiben. Das wäre im Kiosk ja richtig lustig.

Du brauchst auch keine Belege für Betriebsausgaben. Wenn Du aber keine hast, dann kann das Finanzamt den Abzug aber versagen. Mit der Begründung, dass die Ausgaben nicht ausreichend glaubhaft gemacht wurden.

Ähnliches auf der Einnahmenseite. Da führt das aber nicht zur Versagung der Versteuerung (was sich ja gut anhören würde), sondern es kann zu Zuschätzungen kommen.

Du hast sicher zu stellen, dass Du alle vereinnahmten Beträge und auch die nicht bezahlten Forderungen vollständig erfasst. Wie Du das machst: Deine Sache. Der Kiosk zählt seine Kasse. Vor dem Öffnen und kurz vor Feierabend. Differenz daraus zuzüglich was er vielleicht privat raus genommen hat oder was er bar für Lieferungen im Laufe des Tages entnommen hat. Privateinlagen werden natürlich abgezogen.

Du brauchst also nur sicher stellen: Alle Einnahmen werden versteuert. Zum Beispiel - Nimm einen Quittungsblock und trage die Einnahmen dort ein. Wenn der Kunde sein Original nicht will, dann bleibt es eben im Block. Es zwingt ihn ja noch niemand die Quittung zu nehmen und ggf. in seiner Steuererklärung anzugeben.

Du musst die Frage also einfach anders betrachten. Daher hast Du auch gemeint, dass Deine Frage noch nicht beantwortet war.

Y0DA1  03.12.2015, 07:18
@Epimenides

Ach, dir geht es gegenüber dem Finanzamt, dann hier:

§ 145 AO

(1) Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass .......

(2) Aufzeichnungen sind so vorzunehmen, dass der Zweck, den sie für die Besteuerung erfüllen sollen, erreicht wird.

§ 146 AO

(1) Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden.

(2) Bücher und die sonst erforderlichen.......

Das Ganze ist dann in Verbindung mit §§ 126,368 BGB (siehe oben), dass die Quittungen ein Beleg gegenüber dem Finanzamt darstellt. Aber die AO selber zwingt dich nicht, Quittungen auszustellen, sondern nur Aufzeichnungen zu führen (Praxistipp: eine Strichliste ist keine akzeptiere Aufzeichnungsform).

Solltest du keine Aufzeichnungen führen, kann das Finanzamt Einnahmen zuschätzen.