Rechnung mit Mehrwertsteuer trotz Kleingewerbe?

5 Antworten

1. Umsatzsteuer darfst Du nicht ausweisen als Kleinunternehmer (Kleingewerbe gibt es nicht). Wenn Du Umsatzsteuer ausweist, schuldest Du die gem. § 14 c, abs. 2 i.V.m. § 13 UStG.

2. Wenn Du Künstler wärst, hättest Du kein Gewerbeangemeldet, sondern wärst Freiberufler (§ 18 EStG).

3. Du hast Deine Leistung erbracht, Du stellst die Rechnung, dabei kann es dem guten egal sein, ob Du 500,- Euro als Kleinunternehmer, oder 595,- incl. 19 % Umsatzsteuer als Regelbesteuerer, oder 535,- inkl. 7 % als Künstler berechnest.

Mehrwertsteuer ? Definitiv NEIN, sonst zahlst Du sie ans Finanzamt, er bekommt sie trotzdem nicht zurück. Das ist ein gewollter Strafcharakter !

Künstler ?

Was machst Du für ihn ?   Das schreib genau in die Rechnung, bitte nichts anderes, keine Gefälligkeitsrechnungen.

Schon mal den Begriff Künstlersozialkasse gehört ?

Wenn Du Grafik / Design erstellst, so muß ER, der Kunde dafür einen Beitrag an die Künstlersozialkasse zahlen. 

Daher verwundert mich sein Wunsch etwas. 

Aber, nochmach: Bitte keine Gefälligkeitsrechnungen.

Im Zweifel ist das Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

ich habe ein Kleingewerbe angemeldet

Da es keine Kleingewerbe gibt, hast du folglich auch keins.

Wolltest du sagen, du seist Kleinunternehmer?

Darf ich so einfach MwSt ausweisen?

In dem Moment wo du die USt. ausweist, kann dein Kunde diese als Vorsteuer abziehen und du bist verpflichtet diese ans Finanzamt abzuführen. Als Kleinunternehmer darfst du aber dennoch keine Vorsteuer abziehen, daher nicht unbedingt sinnvoll.

Deinem Kunden kann es egal sein, ob du 1.000,- € der 1.000,- € zzgl. 190,- € USt. in Rechnung stellst.

Wenn du aber mehrheitlich mit vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern Geschäfte machst, solltest du vielleicht zur Regelbesteuerung optieren.

Künstler und Gewerbe beißt sich ein wenig. Künstler sind eigentlich Freiberufler nach § 18 EStG nicht Gewerbetreibende nach § 15.

Erklär mal.

keine Mwst ausweisen, du kannst aber die Gewerbemeldung in Kopie beilegen. 

Auf deinen Rechnungen musst du natürlich schreiben, welche Art von Leistung du erbracht hast. Die künstlerische Tätigkeit (kommt auf die Art an) ist befreit von der Umsatzsteuer und nehme an, das meint dein Kunde.

Zu deiner Frage: Du kannst gern die USt ausweisen und bleibst dennoch Kleinunternehmer. Die zu unrecht erhaltene USt musst du dem FA jedoch wiedergeben. Das Ergebnis ist dann +/- Null.

Wago1956  19.04.2016, 09:40

nein, er ...kann nicht gerne ausweisen.  Für den Frager bitte nicht in die Irre.   Er darf nicht ausweisen !