Rechnung für ein Arrangement?
Ich bin eine absolute Niete in bürokratischen Dingen.
Ist es richtig, dass ich bei einer Rechnung für ein Auftragsarrangement (~1000€) einfach das vereinbarte Honorar angebe und darunter schreibe "Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer."?
Danke!
2 Antworten
Bist Du Unternehmer oder nicht? Wenn nicht, dann darfst Du so eine Rechnung natürlich nicht schreiben.
Was hast Du denn gemacht? Eine einmalige Dienstleistung, weil jemand Dich gegen Bezahlung um einen Gefallen gebeten hat? Oder gehören diese 'Arrangements' einfach zu Deiner (neben-)beruflichen Tätigkeit?
Natürlich wird diesbezüglich nicht zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen entschieden. Ein Maler muss grundsätzlich genauso Umsatzsteuer in Rechnung stellen wie ein Farbengeschäft.
Wenn Du unter die Kleinunternehmer-Regelung fällst (ergo: angemeldetes Gewerbe und Befreiung gemäß § 19 UStG) ist das korrekt!
Das ist eben die Frage! Bin ja einfach eine Privatperson ohne angemeldetes Gewerbe.
Es ist ja eine Dienstleistung, keine Ware, muss ich da überhaupt zwischen Netto und Brutto unterscheiden? Kann ich den § auch einfach weglassen?