Umsatzsteuer Berechnung

3 Antworten

=1500:119x19 dann haste die ust

caseycorpse 
Fragesteller
 24.01.2015, 06:11

Vielen Dank!

Argenschreick  24.01.2015, 06:19
@caseycorpse

ich muß was nachtragen. Also es gibt die Buchführung die Bruttobuchungen durchführt und natürlich die Nettobuchungen. Bei deinem Beispiel würde ich mal sagen: Gewinn vor Steuer! Übrigends Dein Beispiel ist so nicht richtig, denn in den Ausgaben sind Vorsteuern enthalten. 500 : 119 * 19 das wären dann NETTO 420,17 € somit 79,83 € Vorsteuer und das was du Gewinn nennst wären 1680,67 € NETTO Einnahmen und dann noch 319,32 € MwST. Nun kannst du von der MwST die an das FA gehen muss die Vorsteuer abziehen. Nicht verwechseln, USt ist MwST und VSt. Eigentlich ganz einfach N8

caseycorpse 
Fragesteller
 24.01.2015, 06:33
@Argenschreick

Danke - werde jetzt den Text erstmal in Ruhe "analysieren" damit ich auch alles verstehe und nicht verwechsle. Nacht!

Argenschreick  24.01.2015, 06:35
@caseycorpse

N8 sonst fragste halt wieder an.

wfwbinder  24.01.2015, 19:43
@caseycorpse

@caseycorpse

richte Dich lieber nach der Antwort von Kevin.

Die erste Frage ist, bist Du Vorsteuer abzugsberechtigt? Wenn Du für 119€ einkaufst, hast Du einen Nettowarenwert von 100€ und einen MWSt-Anteil von 19€ bezahlt. Verkaufst Du diesen für 238€ so sind da 38€ MWSt enthalten. Wenn Du Vorsteuer abzugsfähig bist, musst Du nur die MWSt-Differenz an das Finazamt abführen, in diesem Fall 19€. Wenn nicht musst Du 38€ abführen. Die MWSt (Umsatzsteuer) hat nichts mit dem Gewinn zu tun, sondern mit dem Waren-/ Dienstleistungswert.

kevin1905  24.01.2015, 10:01
Die erste Frage ist, bist Du Vorsteuer abzugsberechtigt?

Die Frage beantwortet er in seiner Frage bereits:

ich versuche mich grade ein wenig mit dem Themen Regelbesteuerung, Umsatzsteuer etc. zu beschäftigen.
Die Umsatzsteuer (19%) werden die aus den reinen EINNAHMEN berechnet oder aus dem GEWINN?

Die Umsatzsteuer wird - wie ihr Name es schon sagt - auf den Umsatz erhoben also den Geldzufluss den ein Unternehmer hat. Der Regelunternehmer darf die bei Einkäufen ausgelegte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

  • Du kaufst ein für 1.000,- € netto. Darauf zahlst du 19% Vorsteuer und legst einen Bruttobetrag von 1.190,- € aus.
  • Du verkaufst für 2.000,- € netto. Von deinem Kunden erhälst du inkl. USt. also 2.380,- €.
  • Dem Finanzamt schuldest du Umsatzsteuer i.H.v. 190,- € (380,- € - 190,- € = 190,- €).
wfwbinder  24.01.2015, 10:31

DH, einzig richtige Antwort.