Umsatzsteuer Berechnung
Hallo, ich versuche mich grade ein wenig mit dem Themen Regelbesteuerung, Umsatzsteuer etc. zu beschäftigen.
ich kenne mich damit noch nicht aus und frage euch nun:
Die Umsatzsteuer (19%) werden die aus den reinen EINNAHMEN berechnet oder aus dem GEWINN?
Kurzes Beispiel: 2.000€ Einnahmen 500€ Ausgaben 1.500€ Gewinn
Wird die Umsatzsteuer aus den Einnahmen (2.000€) berechnet oder aus dem Gewinn (1.500€) ???
3 Antworten
=1500:119x19 dann haste die ust
ich muß was nachtragen. Also es gibt die Buchführung die Bruttobuchungen durchführt und natürlich die Nettobuchungen. Bei deinem Beispiel würde ich mal sagen: Gewinn vor Steuer! Übrigends Dein Beispiel ist so nicht richtig, denn in den Ausgaben sind Vorsteuern enthalten. 500 : 119 * 19 das wären dann NETTO 420,17 € somit 79,83 € Vorsteuer und das was du Gewinn nennst wären 1680,67 € NETTO Einnahmen und dann noch 319,32 € MwST. Nun kannst du von der MwST die an das FA gehen muss die Vorsteuer abziehen. Nicht verwechseln, USt ist MwST und VSt. Eigentlich ganz einfach N8
Danke - werde jetzt den Text erstmal in Ruhe "analysieren" damit ich auch alles verstehe und nicht verwechsle. Nacht!
N8 sonst fragste halt wieder an.
Die erste Frage ist, bist Du Vorsteuer abzugsberechtigt? Wenn Du für 119€ einkaufst, hast Du einen Nettowarenwert von 100€ und einen MWSt-Anteil von 19€ bezahlt. Verkaufst Du diesen für 238€ so sind da 38€ MWSt enthalten. Wenn Du Vorsteuer abzugsfähig bist, musst Du nur die MWSt-Differenz an das Finazamt abführen, in diesem Fall 19€. Wenn nicht musst Du 38€ abführen. Die MWSt (Umsatzsteuer) hat nichts mit dem Gewinn zu tun, sondern mit dem Waren-/ Dienstleistungswert.
Die erste Frage ist, bist Du Vorsteuer abzugsberechtigt?
Die Frage beantwortet er in seiner Frage bereits:
ich versuche mich grade ein wenig mit dem Themen Regelbesteuerung, Umsatzsteuer etc. zu beschäftigen.
Die Umsatzsteuer (19%) werden die aus den reinen EINNAHMEN berechnet oder aus dem GEWINN?
Die Umsatzsteuer wird - wie ihr Name es schon sagt - auf den Umsatz erhoben also den Geldzufluss den ein Unternehmer hat. Der Regelunternehmer darf die bei Einkäufen ausgelegte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
- Du kaufst ein für 1.000,- € netto. Darauf zahlst du 19% Vorsteuer und legst einen Bruttobetrag von 1.190,- € aus.
- Du verkaufst für 2.000,- € netto. Von deinem Kunden erhälst du inkl. USt. also 2.380,- €.
- Dem Finanzamt schuldest du Umsatzsteuer i.H.v. 190,- € (380,- € - 190,- € = 190,- €).
DH, einzig richtige Antwort.
Vielen Dank!